Das stimmt schon nicht. Wenn der Schüler nicht zugelassen wurde, kann er die Semester 13.1 und 13.2 wiederholen. Die 12.2 kann er nicht wiederholen.Frank Walter hat geschrieben: Donnerstag 23. April 2020, 10:41 Das ist ein Schüler, der in der 1. Klasse nicht zugelassen wurde aber die 13.2 absolviert hat und dann in die 12.2 der Folgeklasse für wenige Wochen rückversetzt wurde.
Das Anschreiben über die Nichtzulassung enthält entsprechend den Passus, dass er am Unterricht des nachfolgenden Jahrganges teilnehme. Er wird aber nicht in die 12.2 (zurück)-versetzt. Er bekommt auch keine Noten aus dieser Unterrichtsteilnahme. Er bleibt Schüler der 13 und kommt zum nächsten Schuljahr in die 13.1 in der neuen Klasse.