Berufsschulabschluss

Alles, was zur Schulform Berufskolleg passt.

Moderatoren: Raffenberg, A. Schüller, Pfotenhauer

Antworten
Benutzeravatar
Dr. H. Schulz
Beiträge: 361
Registriert: Donnerstag 6. Dezember 2018, 21:47
Schulform: - keine Schule -
Motto: Eine Rose ist eine Rose.

Berufsschulabschluss

Beitrag von Dr. H. Schulz »

Ein Kollege hat versehentlich bei einem Berufsschüler, der noch gar keine Berufsabschlussprüfung abgelegt hat, im Reiter "BK-Abschluss" das Nicht bestehen der Berufsabschlussprüfung angekreuzt. Jetzt wollte ich das löschen, das geht aber nicht. Gibt es eine Möglichkeit, diesen Eintrag rückgängig zu machen? Wenn nicht, müsste das eingebaut werden.

Danke.
Benutzeravatar
Jochen Torspecken
Fachberater*in
Beiträge: 1795
Registriert: Montag 1. Oktober 2018, 16:45
Wohnort: Wuppertal
Schulform: Berufskolleg
Kontaktdaten:

Re: Berufsschulabschluss

Beitrag von Jochen Torspecken »

Das Löschen ist im Moment nicht möglich, was tatsächlich geändert werden sollte.

Der Eintrag "nein" schadet aber auch nicht: Ob dort nichts drin steht oder "nein" ist irrelevant, da das Feld nur eingerichtet wurde, um zu unterscheiden, ob die Berufsachschlussprüfung bestanden wurde (Eintrag "ja"), weil nur dann FOR oder FORQ zuerkannt werdne darf. Ein leerer Eintrag und "nein" haben bei de die Bedeutung, dass kein Berufsabschlusszeugnis vorliegt.
___________________
Jochen Torspecken
Fachberater, Stützpunktleiter Düsseldorf (früher Mettmann)
BK am Haspel der Stadt Wuppertal
tor@bkhaspel.de
Benutzeravatar
Dr. H. Schulz
Beiträge: 361
Registriert: Donnerstag 6. Dezember 2018, 21:47
Schulform: - keine Schule -
Motto: Eine Rose ist eine Rose.

Re: Berufsschulabschluss

Beitrag von Dr. H. Schulz »

Jochen Torspecken hat geschrieben: Dienstag 22. Januar 2019, 15:28 Der Eintrag "nein" schadet aber auch nicht:
Doch. Er stört auf der Liste, die wir für die Klasse drucken. Da steht jetzt ein Prüfungsergebnis für einen Schüler, der gar keine Prüfung gemacht hat. Mit Eingabefehlern mus man immer rechnen und man sollte so etwas rückgängig machen oder löschen können.

Danke.

hs
Antworten