Zeugnisdruck Coronazeiten
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Zeugnisdruck Coronazeiten
Hallo zusammen,
wir haben uns gerade gefragt, wie wir die Zeugnisse dieses Jahr, in Zeiten von Corona, drucken. Hat jemand schon eine Lösung gefunden, wie ich mit dem Hinweis zur Nichtversetzung umgehe und ihn ggf. löschen kann? Was geben andere bei "Wiederbeginn des Unterrichts" ein? Gibt es vielleicht ein neues Zeugnisformular für die Coronazeit?
Ich freue mich über Ideen und Anregungen.
Viele Grüße
Sabine Ahlers
wir haben uns gerade gefragt, wie wir die Zeugnisse dieses Jahr, in Zeiten von Corona, drucken. Hat jemand schon eine Lösung gefunden, wie ich mit dem Hinweis zur Nichtversetzung umgehe und ihn ggf. löschen kann? Was geben andere bei "Wiederbeginn des Unterrichts" ein? Gibt es vielleicht ein neues Zeugnisformular für die Coronazeit?
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Viele Grüße
Sabine Ahlers
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Re: Zeugnisdruck Coronazeiten
Genau wie in Zeiten ohne Corona: Schild-Einträge machen, Drucker anwerfen, Siegeln, UnterschreibenAhlers hat geschrieben: Montag 25. Mai 2020, 12:14wir haben uns gerade gefragt, wie wir die Zeugnisse dieses Jahr, in Zeiten von Corona, drucken.
Wenn Sie den Eintrag beim Schüler auf "versetzt" ändern, erscheint auch kein Nichtversetzungshinweis.Hat jemand schon eine Lösung gefunden, wie ich mit dem Hinweis zur Nichtversetzung umgehe und ihn ggf. löschen kann?
Soll ein Schüler tatsächlich wiederholen, ist "nicht versetzt" dann auch richtig.
Wie immer: Den ersten Schultag nach den Ferien.Was geben andere bei "Wiederbeginn des Unterrichts" ein?
Nein, warum sollte es eins geben?Gibt es vielleicht ein neues Zeugnisformular für die Coronazeit?
Für die geänderten Abiturprüfungsrichtlinien gibts es die aktualisierte Schild-Version,
wenn keine mdl. Abweichungsprfg. stattgefunden hat, wird sie auch nicht gedruckt.
Zuletzt geändert von GE Schwerte am Montag 25. Mai 2020, 15:04, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Zeugnisdruck Coronazeiten
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Re: Zeugnisdruck Coronazeiten
Durch die besonderen Umstände der Corona-bedingten Schulschließungen und des Unterrichts auf Distanz müsste in den kommenden Zeugnissen der Vermerk „x wird in die Klasse y versetzt“ ggf. durch ein „x geht in die Klasse y über“ o.ä. ersetzt werden.
Schulmail und Änderungen an der APO sprechen von "Verzicht auf die Versetzungsbestimmungen beim Übergang in die nächsthöhere Stufe".
In der BezReg wird offensichtlich ein geänderter Versetzungsvermerk auf den Zeugnissen diskutiert, man verweist auf einen ggf. neuen Zeugnis-Report und das SCHiLD-Forum.
Wie ist denn der genaue Stand hierzu? Erwarten wir noch neue Zeugnisformulare?
Schulmail und Änderungen an der APO sprechen von "Verzicht auf die Versetzungsbestimmungen beim Übergang in die nächsthöhere Stufe".
In der BezReg wird offensichtlich ein geänderter Versetzungsvermerk auf den Zeugnissen diskutiert, man verweist auf einen ggf. neuen Zeugnis-Report und das SCHiLD-Forum.
Wie ist denn der genaue Stand hierzu? Erwarten wir noch neue Zeugnisformulare?
- Uli Dierkes
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Re: Zeugnisdruck Coronazeiten
Nach meinem Verständnis sind nur die Versetzungsbestimmungen ausgesetzt, nicht die Versetzung.
Deshalb ist jeder Schüler versetzt, indem er ohne hindernde Bestimmungen in die nächste Klassenstufe geht.
Deshalb ist jeder Schüler versetzt, indem er ohne hindernde Bestimmungen in die nächste Klassenstufe geht.

Re: Zeugnisdruck Coronazeiten
Guten Tag,
"Verordnung zur befristeten Änderung von Ausbildungs und Prüfungsordnungen gemäß § 52 SchulG vom 1. Mai 2020:
[...]
§47: Einführungsphase, Versetzung in die Qualifikationsphase
[...]
(2) Abweichend von § 9 gehen Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2019/2020 die Einführungsphase besuchen, ohne Versetzung in die Qualifikationsphase über. Der Erwerb und die Zuerkennung von Abschlüssen am Ende der Einführungsphase richtet sich nach § 40 Absatz 2 und
3."
Insofern muss auch der Versetzungsvermerk entfernt werden. Einen passenden Übergangsvermerk gibt es ja schon immer in der Klasse 5.
Das stimmt aber nicht, z.B.Uli Dierkes hat geschrieben: Dienstag 9. Juni 2020, 12:15 Nach meinem Verständnis sind nur die Versetzungsbestimmungen ausgesetzt, nicht die Versetzung.
...
"Verordnung zur befristeten Änderung von Ausbildungs und Prüfungsordnungen gemäß § 52 SchulG vom 1. Mai 2020:
[...]
§47: Einführungsphase, Versetzung in die Qualifikationsphase
[...]
(2) Abweichend von § 9 gehen Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2019/2020 die Einführungsphase besuchen, ohne Versetzung in die Qualifikationsphase über. Der Erwerb und die Zuerkennung von Abschlüssen am Ende der Einführungsphase richtet sich nach § 40 Absatz 2 und
3."
Insofern muss auch der Versetzungsvermerk entfernt werden. Einen passenden Übergangsvermerk gibt es ja schon immer in der Klasse 5.
mfG, D.Jakel
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Re: Zeugnisdruck Coronazeiten
In der Sekundarstufe 1 werden die Schüler ganz normal mit allen Rechten in die nächste Jahrgangsstufe versetzt (z.B. am Ende der Erprobungsstufe erwerben sie durch die Versetzung alle Rechte zum Besuch der Schulform, egal wie das Notenbild aussieht). Wir wurden auch darauf hingewiesen, dass auf dem Zeugnis "versetzt" steht. Der Schüler kann dann zwar freiwillig die Jahrgangsstufe wiederholen, verliert aber nach diesem Jahr auf keinen Fall seine Berechtigung des Vorjahres.
Lediglich beim Erwerb von Abschlüssen sind die Versetzungsbedingungen weiter voll in der Anwendung mit der Ausnahme bei den Nachprüfungen...
Von daher ändert sich aus meiner Sicht bei den Zeugnissen in der SI nichts...
Lediglich beim Erwerb von Abschlüssen sind die Versetzungsbedingungen weiter voll in der Anwendung mit der Ausnahme bei den Nachprüfungen...
Von daher ändert sich aus meiner Sicht bei den Zeugnissen in der SI nichts...
Mit freundlichen Grüßen
Michael Höbig
Städt. Gymnasium Herzogenrath
Michael Höbig
Städt. Gymnasium Herzogenrath
- Uli Dierkes
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Re: Zeugnisdruck Coronazeiten
Das ist imho schlampig formuliert.D.Jakel hat geschrieben: Dienstag 9. Juni 2020, 12:40 gehen Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2019/2020 die Einführungsphase besuchen, ohne Versetzung in die Qualifikationsphase über
Gemeint ist nach meiner unverbindlichen und unmaßgeblichen Meinung "ohne Versetzungsentscheidung".

Re: Zeugnisdruck Coronazeiten
Genial! Endlich Rechtssicherheit!Uli Dierkes hat geschrieben: Dienstag 9. Juni 2020, 14:51 Das ist imho schlampig formuliert.
Gemeint ist...
Nicht's für ungut, Herr Dierkes, ich habe viel Verständnis für die derzeitige Belastung auf Entscheidungsebene, aber wenn das wirklich so sein sollte, falle ich vom Glauben ab. In einer Woche sollen die Zeugnisse ausgeteilt werden und wir debattieren über "Meinung"?
Warum ist es nicht möglich, dass von offizieller Seite eine klare Aussage erfolgt?
Ach stimmt ja, ab Montag kommen erst mal wieder die Schulleitungen in die Schule...
mfG, D.Jakel
- Pfotenhauer
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Re: Zeugnisdruck Coronazeiten
Hallo zusammen.
Ich würde aber die bisherigen Aussagen, die ich so zugetragen bekommen habe so interpretieren,
dass die Zeugnisse von den Zeugnissen anderer Jahre möglichst nicht abweichen sollen.
Deshalb würde ich mich ganz praktisch dafür entscheiden, die Zeugnisse so zu drucken, wie immer.
Ich würde aber die bisherigen Aussagen, die ich so zugetragen bekommen habe so interpretieren,
dass die Zeugnisse von den Zeugnissen anderer Jahre möglichst nicht abweichen sollen.
Deshalb würde ich mich ganz praktisch dafür entscheiden, die Zeugnisse so zu drucken, wie immer.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Pfotenhauer
---
Fachberater für die Schulverwaltungssoftware des MSB
Referat 135
E-Mail: frank.pfotenhauer@msb.nrw.de
Frank Pfotenhauer
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