Guten Tag,
Schülerinnen und Schüler, die in der Unter- und Mittelstufe keine zweite Fremdsprache belegt haben, müssen ja in der Oberstufe eine neueinsetzende Fremdsprache belegen und die Halbjahre der Q2 auch einbringen. Dies wird von Schild anscheinend anhand der Sprachenfolge überprüft.
Gleichzeitig waren wir der Meinung, dass auf dem Abiturzeugnis auch Sprachenfolgen bescheinigt werden müssen, die auf vorherigen Schulen belegt wurden. SuS haben an den Realschulen üblicherweise in der 6. Klasse Französisch und erreichen damit am Ende der 6 Sprachniveau A1, falls sie Französisch dann nicht weiter fortsetzen. Dies würden wir gerne auch auf dem Abiturzeugnis bescheinigen. Sobald bei Schild aber diese zweite Sprache eingetragen wird, wird bei der Abiturberechnung nicht mehr die neueinsetzende Fremdsprache zwangsläufig gewertet, wenn ein Schüler zwei Naturwissenschaften hat. Anscheinend prüft Schild nur, ob es eine zweite Fremdsprache gibt und nicht, wie lange diese belegt wurde.
Gibt es eine Möglichkeit dies zu ändern, d.h. dass Schild erkennt, dass die zweite Fremdsprache nur bis zur 6 belegt wurde und damit nicht die Bedingung der zweiten Fremdsprache für die Fremdsprachenanforderung erfüllt.
Insgesamt betrifft das natürlich wenige SuS die zu diesem Zeitpunkt noch beide Profile haben, trotzdem sehe ich hier eine Gefahr, wenn man die Sprachenfolge der Vorgängerschule mit aufführen möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Knoch
Übernahme von Sprachenfolge vorheriger Schulen
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Re: Übernahme von Sprachenfolge vorheriger Schulen
Hallo.
Das kann ich hier nicht nachvollziehen:
Das kann ich hier nicht nachvollziehen:
Mit freundlichen Grüßen
Frank Pfotenhauer
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Re: Übernahme von Sprachenfolge vorheriger Schulen
Der Kollege Knoch hatte als zusätzlichen Umstand "wenn ein Schüler zwei Naturwissenschaften hat" erwähnt.

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Re: Übernahme von Sprachenfolge vorheriger Schulen
Hallo,
dass was Herr Dierkes wiederholt, ist das Entscheidende.
Bei Ihrer Auswahl, Herr Pfotenhauer, ist es logisch, dass Schild die Laufbahn richtig anzeigt, da nur Spanisch das Wahlpflichtfach abdecken kann. Wenn der Schüler aber zusätzlich noch z.B. Chemie neben Biologie gewählt hat und die Chemieleistungen besser sind, als die Spanischleistungen, werden vom Programm fälschlich die Chemieleistungen verwendet, obwohl dies nach §28 Abs. 4 der APO-GOSt nicht zulässig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Knoch
dass was Herr Dierkes wiederholt, ist das Entscheidende.
Bei Ihrer Auswahl, Herr Pfotenhauer, ist es logisch, dass Schild die Laufbahn richtig anzeigt, da nur Spanisch das Wahlpflichtfach abdecken kann. Wenn der Schüler aber zusätzlich noch z.B. Chemie neben Biologie gewählt hat und die Chemieleistungen besser sind, als die Spanischleistungen, werden vom Programm fälschlich die Chemieleistungen verwendet, obwohl dies nach §28 Abs. 4 der APO-GOSt nicht zulässig ist.
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Philipp Knoch
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Re: Übernahme von Sprachenfolge vorheriger Schulen
Hallo.
Dann wäre es für uns interessant, ob andere Schulen dieses Problem auch haben.
Könnte Jemand diesen Fall mal in LuPO nachstellen?
Existiert das Problem dort auch? Wenn ja, könnten wir das mal an Herrn Raffenberg senden.
Dann wäre es für uns interessant, ob andere Schulen dieses Problem auch haben.
Könnte Jemand diesen Fall mal in LuPO nachstellen?
Existiert das Problem dort auch? Wenn ja, könnten wir das mal an Herrn Raffenberg senden.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Pfotenhauer
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Fachberater für die Schulverwaltungssoftware des MSB
Referat 135
E-Mail: frank.pfotenhauer@msb.nrw.de
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