Hallo zusammen,
in den Medien findet man sehr unterschiedliche Informationen zu Versetzung SI in diesem Schuljahr. Lediglich auf die EF bezogen, kann man unter Abschlüsse und Versetzung auf der Ministeriumsseite etwas lesen.
Gibt es eine offizielle Stellungnahme, ob es nun eine Versetzung für alle in SI geben wird, oder nicht? Letzter offizieller Stand meines Wissens ist, die Mahnungsregelung, die hier ja schon diskutiert wurde, d.h. zu diesem Zeitpunkt ging man ja noch von Versetzung, bzw. Nicht-Versetzung aus.
LG
Britta Statzner
Versetzung
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Viele Grüße
B. Statzner
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Re: Versetzung
Auf der FAQ-Seite zu Corona war vom 2.4. abends bis 17.4. nachmittags folgender Passus enthalten:
Warum der jetzt wieder weg ist, weiß ich nicht...
(Siehe auch Protokoll des Schulausschusses im Landtag NRW, https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/d ... 17-961.pdf Seite 11)Ein ähnliches Motiv verfolgt das Schulministerium mit dem Plan, im
laufenden Schuljahr von solchen Versetzungen abzusehen, die keine
Abschlüsse oder Berechtigungen vermitteln. Schülerinnen und Schüler würden
dann generell in die nächsthöhere Jahrgangsstufe übergehen.
Dies erscheint in Abwägung aller Umstände die gerechtere, die
schülerorientiertere Lösung, denn aus den bereits geschilderten Gründen
ist nicht damit zu rechnen, dass wir zeitnah bis zu den Sommerferien
wieder in einen Vollbetrieb mit einem Unterricht nach Stundenplan in allen
Jahrgangsstufen werden zurückkehren können.
Hier wäre eine Abweichung von § 50 Absatz 1 Schulgesetz zu regeln.
Ähnliches gilt für das Ende der Erprobungsstufe nach Klasse 6. Vor dem
Hintergrund eines allenfalls eingeschränkten Unterrichtsangebots im
zweiten Schulhalbjahr sollten auf dieser Grundlage keine Entscheidungen
der Klassenkonferenz über einen Wechsel des Bildungsgangs – und damit
verbunden der Schulform – erfolgen.
Allerdings möchte ich Schülerinnen und Schülern sowie Eltern auch die
Möglichkeit geben, die Entscheidung zu treffen, gegebenenfalls das
Schuljahr zu wiederholen.
Eine solche freiwillige Wiederholung soll dann aber nicht als
Sitzenbleiben gewertet werden.
Warum der jetzt wieder weg ist, weiß ich nicht...
Mit freundlichen Grüßen
Wichard Johannsen
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Re: Versetzung
Nachtrag: Auf Seite 9 des Gesetzentwurfs zur Änderung des Schulgesetzes (1. Lesung am 29.4.) ist zu finden, dass §50 SchulG folgender Absatz hinzugefügt werden soll:
(6) Im Schuljahr 2019/2020 wird abweichend von Absatz 1 Satz 1 eine Schülerin oder ein Schüler auch dann in die nächsthöhere Klasse oder
Jahrgangsstufe versetzt, wenn die Leistungsanforderungen der bisherigen Klasse oder Jahrgangsstufe nicht erfüllt sind, es sei denn, die Versetzung ist mit dem Erwerb eines Abschlusses oder einer Berechtigung verbunden.
Mit freundlichen Grüßen
Wichard Johannsen
Wichard Johannsen