Liebes Forum!
Laut Rundverfügung vom 26.3.2020 dürfen dieses Schuljahr keine Mahnungen verschickt werden. Das bedeutet, "dass bei einer Versetzungsentscheidung nicht abgemahnte Minderleistungen in einem Fach nicht berücksichtigt werden". Weitere Minderleistungen dürfen natürlich trotzdem für die Versetzungsentscheidung herangezogen werden. Diesen besonderen Umstand gibt das gängige Mahnungsformular aus Schild nicht her. Wir überlegen, betroffene SuS (mehrere Minderleistungen) trotzdem über die Versetzungsgefährdung zu informieren. Ist hier evtl. ein allgemein abgestimmter Text verfügbar? Wenn die Eltern überhaupt nicht über den Leistungsstand ihrer Kinder informiert werden, ist das sicherlich auch keine Lösung. Ferner ist es wahrscheinlich wenig sinnvoll, wenn jede Schule ihren eigenen Umgang mit dem Thema hat und einen eigenen Text "bastelt".
Bitte um Rat!
Mit freundlichen Grüßen,
D. Jarosch
Mahnungsbriefe während Corona
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Re: Mahnungsbriefe während Corona
Hallo Herr Jarosch,
noch haben wir als Gesamtschule unseren Tag mit den Lerngesprächengeplant (kann natürlich leicht Makulatur werden...), die Kollegen werden das direkte Gespräch nutzen, um den Schüler auf die Problemfälle hinzuweisen. Dabei werden die Schüler dann über den Notenstand in allen Fächern informiert. Dazu nutzen wir unsere Quartalsnoten.
Ich würde Ihnen daher vorschlagen, diese ebenfalls dafür zu nutzen. Der angehängte Report müsste evtl. angepasst werden, er ermöglicht es, neben den Noten auch fachbezogene Bemerkungen einzutragen.
Wir geben diese Seiten nicht den Schülern in die Hand, aber bei entsprechender Instruktion an die Kollegen wäre das ja durchaus denkbar...
Zumindest dann nur an die Schüler, bei denen eine Versetzung gefährdet wäre.
noch haben wir als Gesamtschule unseren Tag mit den Lerngesprächengeplant (kann natürlich leicht Makulatur werden...), die Kollegen werden das direkte Gespräch nutzen, um den Schüler auf die Problemfälle hinzuweisen. Dabei werden die Schüler dann über den Notenstand in allen Fächern informiert. Dazu nutzen wir unsere Quartalsnoten.
Ich würde Ihnen daher vorschlagen, diese ebenfalls dafür zu nutzen. Der angehängte Report müsste evtl. angepasst werden, er ermöglicht es, neben den Noten auch fachbezogene Bemerkungen einzutragen.
Wir geben diese Seiten nicht den Schülern in die Hand, aber bei entsprechender Instruktion an die Kollegen wäre das ja durchaus denkbar...
Zumindest dann nur an die Schüler, bei denen eine Versetzung gefährdet wäre.
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Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne! 

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Re: Mahnungsbriefe während Corona
Hallo zusammen,
ich verstehe das mit den Minderleistungen anders.
In der Rundmail vom 30.03.20 steht: "Das bedeutet für den Einzelfall, dass nicht abgemahnte Minderleistungen in einem Fach, in dem nicht bereits auf dem Halbjahreszeugnis eine Minderleistung festgestellt worden ist, nicht berücksichtigt werden."
Ich verstehe das so, dass alle nicht gemahnten Minderleistungen, also ALLE, weil ja nicht gemahnt wurde, die nicht bereits auf dem Halbjahreszeugnis festgestellt wurden, nicht berücksichtigt werden.
ich verstehe das mit den Minderleistungen anders.
In der Rundmail vom 30.03.20 steht: "Das bedeutet für den Einzelfall, dass nicht abgemahnte Minderleistungen in einem Fach, in dem nicht bereits auf dem Halbjahreszeugnis eine Minderleistung festgestellt worden ist, nicht berücksichtigt werden."
Ich verstehe das so, dass alle nicht gemahnten Minderleistungen, also ALLE, weil ja nicht gemahnt wurde, die nicht bereits auf dem Halbjahreszeugnis festgestellt wurden, nicht berücksichtigt werden.
Viele Grüße
B. Statzner
B. Statzner
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Re: Mahnungsbriefe während Corona
Achtung! In einem Fach. So ist ja auch die Regelung, dass die erste nicht gemahnte Note nicht zählt, weiter aber doch.
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Jochen Torspecken
Fachberater, Stützpunktleiter Düsseldorf (früher Mettmann)
BK am Haspel der Stadt Wuppertal
tor@bkhaspel.de
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Re: Mahnungsbriefe während Corona
Das einem ist hier offenbar als Zahlwort gemeint, nicht als unbestimmter Artikel.
Auch für ministeriale Mitarbeiter ist die deutsche Sprache mitunter schwierig.
Auch für ministeriale Mitarbeiter ist die deutsche Sprache mitunter schwierig.


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Re: Mahnungsbriefe während Corona
Chaos an allen Enden.
In der Rundmail ist der Wortlaut auch anders, als auf der Seite zu "Prüfungen und Abschlüsse".
In der Rundmail ist der Wortlaut auch anders, als auf der Seite zu "Prüfungen und Abschlüsse".

Viele Grüße
B. Statzner
B. Statzner
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Re: Mahnungsbriefe während Corona
In den FAQ ist es meiner Meinung nach unmissverständlich angegeben:
Da wir ja nun in diesem Jahr generell keine Monita verschicken, ist lediglich die Regelung aus §7 Abs. 4 APO-SI ausgehebelt:
Das deckt sich ja auch mit der üblichen Rechtslage aus §50 Abs. 4 SchulG im Falle einer (oder mehrerer oder aller) nicht angemahnten Minderleistungen - nur EINE zählt nicht.FAQ hat geschrieben:Hieraus folgt, dass bei einer Versetzungsentscheidung nicht abgemahnte Minderleistungen nicht berücksichtigt werden. Diese Regelung gilt für höchstens ein Fach, in dem sich die Leistungen nach dem Halbjahreszeugnis verschlechtert haben.
Da wir ja nun in diesem Jahr generell keine Monita verschicken, ist lediglich die Regelung aus §7 Abs. 4 APO-SI ausgehebelt:
APO-SI hat geschrieben:Ist mit der Versetzung der Erwerb eines Abschlusses oder einer Berechtigung verbunden, werden bei der Entscheidung über die Versetzung und die Vergabe des Abschlusses oder der Berechtigung auch Minderleistungen berücksichtigt, die nicht abgemahnt worden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Wichard Johannsen
Wichard Johannsen