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Aufhebung bzw. Schaffung einer Doppelbesetzung

Verfasst: Mittwoch 12. September 2018, 15:10
von MeGe
Hallo,
wird eine Doppelbestzung aufgehoben zählt dies als Maßnahme mit unveränderter Lerngruppe und wird mit einer Stunde gezählt.
Was muss eingetragen werden, wenn im Rahmen eines Projektes eine Lerngruppe von drei Lehrern betreut wird.
Konkret:
Eine Klasse hat normal 6 Stunden Fachunterricht mit jeweils einem Fachlehrer. Im Rahmen eines Projektes wird die Klasse 6 Stunden von drei Lehrern betreut.
Vielen Dank und beste Grüße
MeGe

Re: Aufhebung bzw. Schaffung einer Doppelbesetzung

Verfasst: Mittwoch 19. September 2018, 14:47
von Fachabteilung
Hallo MeGe,

Schulische Veranstaltungen, die anstelle der in den Stundenplänen ausgewiesenen Unterrichtsstunden stattfinden, aber gleichwohl zum Schulleben gehören und zur Erfüllung des Bildungsauftrags von Schule beitragen (z. B. Projektunterricht, Exkursionen, Beratungsveranstaltungen, Schul- und Sportfeste etc.), werden im Bereich B2 erfasst. Als "Unterricht in besonderer Form" gelten alle Unterrichtsstunden, die weder in der im Stundenplan vorgesehen Form (B1, "nach Plan") erteilt noch ersatzlos ausgefallen oder vertreten (C) worden sind.
Weitere Informationen zum Unterricht in besonderer Form erhalten Sie hier: https://schulverwaltungsinfos.nrw.de/un ... derer_Form

Für ihr Beispiel bedeutet das:
Gemäß Stundenplan zu erteilender Unterricht (Summe A): 6 Stunden
Unterricht in besonderer Form: 6 Stunden