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Winterkonzerte

Verfasst: Mittwoch 17. Dezember 2025, 15:29
von J.M
Guten Tag,
bei unseren Konzerten sind neben den AGs ganze Musikklassen (Jahrgangsstufe 5 und 6) eingebunden. Nach den Konzerten, die abends 2h + X dauern, sind die Klassen der Erprobungsstufe am Folgetag in den ersten beiden Stunden vom Unterricht freigestellt.
Bislang habe ich diese Ausfallstunden auch als Ausfallstunden eingetragen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob die Stunden nicht auch als "Verlegung des Unterrichts" gewertet und damit als reguläre Stunden gezählt werden können.
Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung.

Re: Winterkonzerte

Verfasst: Mittwoch 17. Dezember 2025, 15:40
von J.M
Erläuterung: Gemeint war natürlich nicht regulärer Unterricht im Sinne von dem ursprünglichen Unterricht, sondern in Form von "Unterricht in besonderer Form" (--> Wertung des Konzerts als Musikunterricht in besonderer Form außerhalb der regulären Stundenplanzeiten, die dann zu einer Kompensation in der ersten beiden Stunden des Folgevormittags führen).

Re: Winterkonzerte

Verfasst: Mittwoch 17. Dezember 2025, 15:55
von Fachabteilung
Hallo J.M,

vielen Dank für die Frage.

Wenn alle Schülerinnen und Schüler der Musikklassen an den abendlichen Konzerten im Einsatz sind und diese Aktivität mindestens so lange dauert wie die Freistellung am Folgetag, so geben Sie bitte die „Ausfallstunden“ – wie Sie vorschlagen – als Unterricht in besonderer Form (B2) in der UntStat-Wochenmeldung an.

In der UntStat-Detailerhebung geben Sie diese Stunden entsprechend im Bereich B2 (Unterricht in besonderer Form) je nach Rahmen des Konzertes unter B.2.3 (Projektunterricht, Projekttage) oder unter B.2.7 (Schulfest) an.