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Hinweise zu Hitzefrei

Verfasst: Freitag 4. Juli 2025, 14:47
von Fachabteilung
Umgang mit Hitzefrei in der UntStat

Falls aufgrund von Hitzefrei Stunden ausfallen, werden diese in der Wochenmeldung unter „Ersatzlosem Unterrichtsausfall“ aufgeführt.
Wenn also z.B. die ersten vier Stunden des Tages planmäßig stattfinden und es danach Hitzefrei gibt, werden ab der fünften Stunde alle ausfallenden Stunden als "Ersatzloser Unterrichtsausfall" gezählt.

In der Detailerhebung werden die entfallenen Stunden im Bereich C („Vertretung und Unterrichtsausfall nach Gründen“) unter dem Punkt C.10 ("Gefahrenvermeidung / Außenereignisse") der Spalte "Ersatzloser Unterrichtsausfall" zugeordnet.

Falls aufgrund von großer Hitze das Modell der Kurzstunden angewendet wird, so werden die entfallenen Stundenanteile als "Ersatzloser Unterrichtsausfall" eingetragen.
Falls z.B. alle Stunden statt 60 Minuten nur 30 Minuten dauerten, so wird der entfallene Anteil (die Hälfte) der Stunden als "Ersatzloser Unterrichtsausfall erfasst.

Beispiel:

Starke Hitze an einem Mittwoch

In einer zweizügigen Grundschule finden planmäßig mittwochs 36 Stunden statt. Diese werden wie gewohnt mit in die Berechnung der Summe A („Zu erteilender Unterricht gemäß Stundenplan“) einbezogen. Eine Stunde dauert planmäßig 60 Minuten.
Aufgrund von starker Hitze wird an einem Mittwoch das Modell der Kurzstunden angewendet, d.h. die Unterrichtsstunden dauern für alle Klassen jeweils nur 30 Minuten.
Dann werden die Stundenanteile, die gekürzt wurden, als "Ersatzloser Unterrichtsausfall" gezählt.

Berechnung des ausgefallenen Stundenanteils:

Ausgefallene Minuten pro Unterrichtsstunde: 60 Minuten – 30 Minuten = 30 Minuten
Anteil der ausgefallenen Minuten: 30 Minuten / 60 Minuten = 0,5
Entfallener Stundenanteil: 0,5 * 36 Stunden = 18 Stunden "Ersatzloser Unterrichtsausfall"

Weiterer Forumsbeitrag zum Thema "Hitzefrei":
viewtopic.php?t=445