Hallo,
zwei Kolleginnen beginnen ihr Sabbatjahr am 01.02.2025 und müssen daher in der letzten Woche des Halbjahres vertreten werden. Wie sind diese Stunden in UntStat zu erfassen?
Schon einmal vielen Dank für eine Antwort.
Viele Grüße
M. Hoffmann
Sabbatjahr
Moderator: Fachabteilung
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- Registriert: Montag 11. September 2017, 11:27
Re: Sabbatjahr
Hallo M. Hoffmann,
grundsätzlich werden in der UntStat die Unterrichtsstunden aus der Sicht der Schülerinnen und Schüler gezählt.
Sofern Unterrichtsstunden nicht wie geplant durchgeführt werden können (hier aufgrund des Sabbatjahres), sind die daraus resultierenden Maßnahmen in der UntStat anzugeben. Kommt es durch die Abwesenheit der Lehrkräfte aufgrund des Sabbatjahres zu Vertretungsstunden wie z. B. „Vertretung im gleichen Fach“ oder „Ersatzunterricht“, werden diese unter M1 geführt. Sollte es sich hingegen um die Maßnahmen „Zusammenlegung von Lerngruppen“ oder „Mitbetreuung anderer Lerngruppen“ handeln, werden die betreffenden Stunden unter M2 eingetragen. Sollte der Unterricht der Lerngruppen ausfallen, führen Sie die Stunden unter „ersatzlosem Ausfall“ auf.
Sollten auch Lerngruppen der SII betroffen sein, so werden die getroffenen Vertretungsmaßnahmen analog zur Eintragung der SI-Stunden in M1 oder M2 und die ausgefallenen Stunden unter „ersatzlosem Ausfall“ eingetragen.
Sollten die Lerngruppen der SII Aufgaben zur eigenverantwortlichen Bearbeitung erhalten haben, werden die Stunden unter EVA („Eigenverantwortliches Arbeiten“) eingetragen.
In der UntStat-Detailerhebung werden im Bereich C die von einer Maßnahme betroffenen Stunden einem Grund zugeordnet. In Ihrem besonderen Fall (Beginn des Sabbatjahres vor Beendigung des 1. Halbjahres) ordnen Sie die betroffenen Stunden unter C11 (Sonstiger Grund: z.B.: „Beginn des Sabbatjahres zum 1.2.“) den entsprechenden Vertretungsmaßnahmen (z. B. „Vertretung im vorgesehenen Fach“) zu.
Sobald die entsprechenden Lehrkräfte nicht mehr im regulären Stundenplan eingeplant sind, also für die betroffenen Unterrichtsstunden der beiden Kolleginnen andere Lehrkräfte fest im Stundenplan eingetragen sind, werden diese Stunden unter B1 („erteilter Unterricht gemäß Stundenplan“) geführt, sofern diese wie im neuen Stundenplan hinterlegt erteilt werden. Bis zum Vorliegen eines neuen regulären Stundenplans, sind die betroffenen Stunden der beiden Lehrkräfte aber als Vertretungsmaßnahme zu behandeln und wie oben angegeben einzutragen.
grundsätzlich werden in der UntStat die Unterrichtsstunden aus der Sicht der Schülerinnen und Schüler gezählt.
Sofern Unterrichtsstunden nicht wie geplant durchgeführt werden können (hier aufgrund des Sabbatjahres), sind die daraus resultierenden Maßnahmen in der UntStat anzugeben. Kommt es durch die Abwesenheit der Lehrkräfte aufgrund des Sabbatjahres zu Vertretungsstunden wie z. B. „Vertretung im gleichen Fach“ oder „Ersatzunterricht“, werden diese unter M1 geführt. Sollte es sich hingegen um die Maßnahmen „Zusammenlegung von Lerngruppen“ oder „Mitbetreuung anderer Lerngruppen“ handeln, werden die betreffenden Stunden unter M2 eingetragen. Sollte der Unterricht der Lerngruppen ausfallen, führen Sie die Stunden unter „ersatzlosem Ausfall“ auf.
Sollten auch Lerngruppen der SII betroffen sein, so werden die getroffenen Vertretungsmaßnahmen analog zur Eintragung der SI-Stunden in M1 oder M2 und die ausgefallenen Stunden unter „ersatzlosem Ausfall“ eingetragen.
Sollten die Lerngruppen der SII Aufgaben zur eigenverantwortlichen Bearbeitung erhalten haben, werden die Stunden unter EVA („Eigenverantwortliches Arbeiten“) eingetragen.
In der UntStat-Detailerhebung werden im Bereich C die von einer Maßnahme betroffenen Stunden einem Grund zugeordnet. In Ihrem besonderen Fall (Beginn des Sabbatjahres vor Beendigung des 1. Halbjahres) ordnen Sie die betroffenen Stunden unter C11 (Sonstiger Grund: z.B.: „Beginn des Sabbatjahres zum 1.2.“) den entsprechenden Vertretungsmaßnahmen (z. B. „Vertretung im vorgesehenen Fach“) zu.
Sobald die entsprechenden Lehrkräfte nicht mehr im regulären Stundenplan eingeplant sind, also für die betroffenen Unterrichtsstunden der beiden Kolleginnen andere Lehrkräfte fest im Stundenplan eingetragen sind, werden diese Stunden unter B1 („erteilter Unterricht gemäß Stundenplan“) geführt, sofern diese wie im neuen Stundenplan hinterlegt erteilt werden. Bis zum Vorliegen eines neuen regulären Stundenplans, sind die betroffenen Stunden der beiden Lehrkräfte aber als Vertretungsmaßnahme zu behandeln und wie oben angegeben einzutragen.
Mit freundlichen Grüßen
Referat 114 - Unterrichtsstatistik
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
E-Mail: untstat@msb.nrw.de
Referat 114 - Unterrichtsstatistik
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E-Mail: untstat@msb.nrw.de