Bitte beachten Sie die Besonderheiten in der letzten Schulwoche vor den Weihnachtsferien:
Weihnachtsfeiern
Weihnachtsfeier der gesamten Schule bzw. klassenübergreifende Weihnachtsfeier
Die Stunden, in denen sich die Klassen zu einer gemeinsamen klassen- bzw. jahrgangsübergreifenden Weihnachtsfeier versammeln, sind als „Unterricht in besonderer Form“ (Wochenmeldung: B2 / Detailerhebung: B2.7) zu erfassen.
Weihnachtsfeier einzelner Lerngruppen
Die Stunden, in denen eine Weihnachtsfeier nur mit den Schülerinnen und Schülern einer Lerngruppe durchgeführt wird, werden unter B1 („Erteilter Unterricht gemäß Stundenplan“) gezählt.
Verkürzter Schultag / kein Nachmittagsunterricht
Sofern der Unterricht am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien früher endet, sind die entfallenen Stunden als ersatzloser Unterrichtsausfall zu erfassen.
Hinweise zur Woche vor den Weihnachtsferien
Moderator: Fachabteilung
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Hinweise zur Woche vor den Weihnachtsferien
Mit freundlichen Grüßen
Referat 114 - Unterrichtsstatistik
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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