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Elternsprechtag / Schülersprechtag

Verfasst: Donnerstag 22. November 2018, 09:41
von Kuhlemann
An unserer Schule findet an einem Tag ein Schüler- und Elternsprechtag statt. An diesem Tag findet kein reg. Unterricht statt. Eltern und Schüler haben die Gelegenheit Beratungstermine bei den Lehrkräften wahrzunehmen. Die Schüler zweier Stufen erhalten eine Pflichtberatung, pro Schüler 15 Minuten. Wie ist der Unterricht an diesem Tag für die Wochenmeldung zu werten?
Als B 2 - Unterricht in besonderer Form für die Stufen, die eine Pflichtberatung habnen, für alle anderen Unterrichtsausfall?

Vielen Dank

Re: Schüler-Elternsprechtag

Verfasst: Freitag 23. November 2018, 13:52
von Fachabteilung
Hallo Kuhlemann,

der Unterricht an diesem Tag ist wie von Ihnen beschrieben einzutragen.

Die Beratung fällt unter B2 (in der Detailmeldung B2.4 "Informations- und Beratungsveranstaltungen") und die Stunden der jeweiligen Lerngruppen, die aufgrund des Schüler- und Elternsprechtags ausfallen, sind ersatzloser Ausfall (in der Detailmeldung Grund C.8 "Eltern- und Schülersprechtag").