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vorrangiges Dienstgeschäft

Verfasst: Dienstag 12. September 2023, 07:26
von Mörbel
Wie gehe ich mit Ausfällen auf Grund eines vorrangigen Dienstgeschäftes (hier Information durch QA - vorgezogener Beginn der Lehrerkonferenz) um? Wir hätten gern unterrichtet, konnten dies aber wegen des vorrangigen Dienstgeschäftes nicht tun.

Gruß

Re: vorrangiges Dienstgeschäft

Verfasst: Mittwoch 13. September 2023, 10:43
von Fachabteilung
Hallo Mörbel,

vielen Dank für die wichtige Frage.

Falls aufgrund dienstlicher bzw. schulorganisatorischer Aufgaben - wie z.B. die von Ihnen beschriebene Informationsveranstaltung im Rahmen der QA - Unterrichtsstunden in der Sek I ausfallen, sind diese Stunden in der Wochenmeldung unter Ersatzlosem Ausfall einzutragen.
Falls Lerngruppen der Sek II für diese Stunden Aufgaben erhalten, die sie eigenverantwortlich bearbeiten können, können diese Stunden unter EVA (Eigenverantwortliches Arbeiten) eingetragen werden.

Im Fall der Detailerhebung geben Sie die betreffenden Stunden im Bereich C in der Zeile des Grundes C.5 (anderweitige dienstliche/schulorganisatorische Aufgaben) und der entsprechenden Spalte Ersatzloser Unterrichtsausfall (Sek I, Sek II) bzw. EVA (nur Sek II) ein.