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Definition von Distanzunterricht unklar (Detailerhebung)

Verfasst: Mittwoch 26. August 2020, 11:41
von Pri
Hallo!

Wir haben zwei Lehrkräfte an der Schule, die aufgrund von Vorerkrankungen nicht unterrichten dürfen (ärztliche Bescheinigung). Diese Lehrkräfte stellen Aufgaben, die die Schüler in der Schule unter Aufsicht von Kollegen bearbeiten.

Nach der Definition im Wiki kann ich sagen:
  • die Aufgaben werden auf Distanz gestellt
  • es betrifft die ganze Lerngruppe
  • die Aufgaben werden NICHT unbegleitet bearbeitet, da ja eine Vertretungskraft in der Stunde dabei ist (die SI muss ja beaufsichtigt sein)
Meine Fragen:
1) Werden diese Schüler jetzt im Distanzunterricht beschult?
2) Wie werte ich den Vertretungsunterricht der Kollegen für diese Klassen? Vertretung im vorgesehenen Fach mit Grund Nr.2 (Lehrkraft im Beschäftigungsverbot...)
3) Wie sieht es mit vergleichbaren Stunden in der SII aus? Hier bearbeiten die Schüler die aus der Distanz gestellten Aufgaben alleinen. Also EVA?

Eine kurze Erlärung wäre nett!

MfG
Stefan Prietsch

Re: Definition von Distanzunterricht unklar (Detailerhebung)

Verfasst: Freitag 28. August 2020, 10:45
von Fachabteilung
Hallo Stefan Prietsch,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bei Distanzunterricht ist davon auszugehen, dass während der Lösung der Aufgaben ein enger und planvoller Austausch zwischen Schülerinnen und Schülern und der (auf Distanz) eingesetzten Lehrkraft besteht. Dies wäre dann der Fall, wenn die auf Distanz unterrichtende Lehrkraft beispielsweise dem Unterricht per Videokonferenz zugeschaltet werden würde und eine andere Lehrkraft die Aufsicht führen würde. Hier wäre dann für die Lerngruppe die Situation gegeben, dass das Unterrichtsgeschehen von der auf Distanz agierenden Lehrkraft angeleitet würde.

In dem von Ihnen beschriebenen Fall ist es jedoch so, dass der Fall als Vertretungsunterricht anzusehen ist, da der beschriebene enge und planvolle Austausch zwischen Lernenden und der Lehrkraft nicht unmittelbar gegeben ist.

Vertretung einer Lehrkraft, die aufgrund des Pandemiegeschehens nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden können

Wenn Stunden einer Lehrkraft, die aufgrund des Pandemiegeschehens nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden können, vertreten werden, stellen Sie dies bitte

* in den Wochenmeldungen als "Maßnahme mit anderer Lehrkraft bei unveränderter Lerngruppe" (M1) dar und
* in der Detailerhebung in Zeile C11 "Sonstige Gründe" unter dem zusätzlichen Hinweis: "Corona-Attest""

Abgrenzung zwischen EVA und Distanzunterricht

In Abgrenzung zum Distanzunterricht werden bei (der nur für die gymnasiale Oberstufe zugelassenen Maßnahme) EVA die Aufgaben durch die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich eigenverantwortlich und selbstständig bearbeitet. Der Austausch zwischen Lernenden und Lehrenden erfolgt hierbei im Präsenzunterricht.

In Ihrem Fall würde dies also einen Eintrag unter EVA bedingen.