Definition von Distanzunterricht unklar (Detailerhebung)
Verfasst: Mittwoch 26. August 2020, 11:41
Hallo!
Wir haben zwei Lehrkräfte an der Schule, die aufgrund von Vorerkrankungen nicht unterrichten dürfen (ärztliche Bescheinigung). Diese Lehrkräfte stellen Aufgaben, die die Schüler in der Schule unter Aufsicht von Kollegen bearbeiten.
Nach der Definition im Wiki kann ich sagen:
1) Werden diese Schüler jetzt im Distanzunterricht beschult?
2) Wie werte ich den Vertretungsunterricht der Kollegen für diese Klassen? Vertretung im vorgesehenen Fach mit Grund Nr.2 (Lehrkraft im Beschäftigungsverbot...)
3) Wie sieht es mit vergleichbaren Stunden in der SII aus? Hier bearbeiten die Schüler die aus der Distanz gestellten Aufgaben alleinen. Also EVA?
Eine kurze Erlärung wäre nett!
MfG
Stefan Prietsch
Wir haben zwei Lehrkräfte an der Schule, die aufgrund von Vorerkrankungen nicht unterrichten dürfen (ärztliche Bescheinigung). Diese Lehrkräfte stellen Aufgaben, die die Schüler in der Schule unter Aufsicht von Kollegen bearbeiten.
Nach der Definition im Wiki kann ich sagen:
- die Aufgaben werden auf Distanz gestellt
- es betrifft die ganze Lerngruppe
- die Aufgaben werden NICHT unbegleitet bearbeitet, da ja eine Vertretungskraft in der Stunde dabei ist (die SI muss ja beaufsichtigt sein)
1) Werden diese Schüler jetzt im Distanzunterricht beschult?
2) Wie werte ich den Vertretungsunterricht der Kollegen für diese Klassen? Vertretung im vorgesehenen Fach mit Grund Nr.2 (Lehrkraft im Beschäftigungsverbot...)
3) Wie sieht es mit vergleichbaren Stunden in der SII aus? Hier bearbeiten die Schüler die aus der Distanz gestellten Aufgaben alleinen. Also EVA?
Eine kurze Erlärung wäre nett!
MfG
Stefan Prietsch