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Erfassung von Kooperationskursen

Verfasst: Mittwoch 28. Februar 2018, 13:01
von Fachabteilung
  • Ein Kooperationskurs wird ausschließlich von der Schule erfasst, die diesen Kurs anbietet.
  • Schulen, die Schüler/innen in einen solchen Kurs an einer anderen Schule entsenden, müssen diese Stunden nicht unter ihrer eigenen Summe A angeben und auch keine Angaben zu Vertretung oder Unterrichtsausfall in diesen Stunden machen.