Bei uns ist, wie sicher an vielen anderen Schulen auch, heute am 10.2. der Unterricht ausgefallen, da die Stadt die Anweisung dazu gegeben hat.
Wie melde ich dies bei der wöchentlichen Meldung?
Ersatzloser Ausfall für alle Stufen oder hat diese Woche dann nur 4 Unterrichtstage?
Ausfall wegen einer Sturmwarnung
Moderator: Fachabteilung
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Re: Ausfall wegen einer Sturmwarnung
Guten Morgen Frau Kneuper,
Stunden, die in Folge des Sturms (oder anderer, vergleichbarer Ereignisse) nicht stattfinden, stellen Sie
* in der Wochenmeldung bitte als ersatzlosen Entfall dar.
* in der Detailerhebung bitte als Entfall mit der Begründung C.10 (Außenereignis) dar.
EVA ist in der Sekundarstufe II nicht anzugeben, da es sich bei EVA um eine Vertretungsmaßnahme handelt, der Unterricht jedoch aufgrund einer organisatorischen Entscheidung komplett entfallen ist.
Etwas differenzierter ist dies bei Schulen zu betrachten, die Notbetreuungen bzw. Auffangklassen eingerichtet haben. Hier gilt, dass der Unterricht dann als erteilt gelten kann, wenn mehr als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe anwesend gewesen ist.
Wichtig: Die Zahl der Unterrichtstage bleibt unberührt. Der Unterricht ist ja nach dem Stundenplan durchaus vorgesehen, auch wenn der angesetzte Unterricht aus Sicherheitsgründen im Vorfeld abgesagt wird.
Stunden, die in Folge des Sturms (oder anderer, vergleichbarer Ereignisse) nicht stattfinden, stellen Sie
* in der Wochenmeldung bitte als ersatzlosen Entfall dar.
* in der Detailerhebung bitte als Entfall mit der Begründung C.10 (Außenereignis) dar.
EVA ist in der Sekundarstufe II nicht anzugeben, da es sich bei EVA um eine Vertretungsmaßnahme handelt, der Unterricht jedoch aufgrund einer organisatorischen Entscheidung komplett entfallen ist.
Etwas differenzierter ist dies bei Schulen zu betrachten, die Notbetreuungen bzw. Auffangklassen eingerichtet haben. Hier gilt, dass der Unterricht dann als erteilt gelten kann, wenn mehr als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe anwesend gewesen ist.
Wichtig: Die Zahl der Unterrichtstage bleibt unberührt. Der Unterricht ist ja nach dem Stundenplan durchaus vorgesehen, auch wenn der angesetzte Unterricht aus Sicherheitsgründen im Vorfeld abgesagt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Referat 113 - Unterrichtsstatistik
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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Re: Ausfall wegen einer Sturmwarnung
Guten Morgen,
ich bin etwas verunsichert aufgrund der Antwort mit der 50% Regel.
Gilt damit im Umkehrschluss auch für Schulen, die regulären Unterricht gemacht haben, folgendes:
Wenn die Eltern nicht die Schüler geschickt haben, dann ist der Unterricht als "ersatzlos ausgefallen" zu zählen sobald mehr als die Hälfte der Schüler in einer Klasse/Kurs gefehlt haben?!
Schönen Sonntag
ich bin etwas verunsichert aufgrund der Antwort mit der 50% Regel.
Gilt damit im Umkehrschluss auch für Schulen, die regulären Unterricht gemacht haben, folgendes:
Wenn die Eltern nicht die Schüler geschickt haben, dann ist der Unterricht als "ersatzlos ausgefallen" zu zählen sobald mehr als die Hälfte der Schüler in einer Klasse/Kurs gefehlt haben?!
Schönen Sonntag
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Re: Ausfall wegen einer Sturmwarnung
Hallo,
da ich hier keine Antwort erhalten habe, habe ich mit 2 Schulleitern von verschiedenen Schulen gesprochen und 2 verschiedene Antworten erhalten. Ich zähle die Stunden jetzt so, wie es meine Schulleitung gesagt hat.
Schönen Gruß
da ich hier keine Antwort erhalten habe, habe ich mit 2 Schulleitern von verschiedenen Schulen gesprochen und 2 verschiedene Antworten erhalten. Ich zähle die Stunden jetzt so, wie es meine Schulleitung gesagt hat.
Schönen Gruß
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Re: Ausfall wegen einer Sturmwarnung
Hallo Herr Dirr,
bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort auf Ihre Frage zum Ausfall wegen einer Sturmwarnung.
Aufgrund des Sturms (hier: im Februar 2020) ist es den Eltern freigestellt worden, Ihre Kinder zur Schule zu schicken. Damit war für diesen Zeitraum die Schulpflicht ausgesetzt. Aufgrund dessen handelt es sich bei eingerichteten Betreuungsangeboten - selbst, wenn diese gemäß dem regulären Stundenplan erfolgt sind - definitionsgemäß NICHT um "Unterricht" ("Unterricht" setzt eine Teilnahmeverpflichtung der Schüler/innen voraus). Daher werden Betreuungsangebote nicht in UntStat erfasst - der Unterricht gilt als ersatzlos ausgefallen (ggf. EVA in Sek. II).
bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort auf Ihre Frage zum Ausfall wegen einer Sturmwarnung.
Aufgrund des Sturms (hier: im Februar 2020) ist es den Eltern freigestellt worden, Ihre Kinder zur Schule zu schicken. Damit war für diesen Zeitraum die Schulpflicht ausgesetzt. Aufgrund dessen handelt es sich bei eingerichteten Betreuungsangeboten - selbst, wenn diese gemäß dem regulären Stundenplan erfolgt sind - definitionsgemäß NICHT um "Unterricht" ("Unterricht" setzt eine Teilnahmeverpflichtung der Schüler/innen voraus). Daher werden Betreuungsangebote nicht in UntStat erfasst - der Unterricht gilt als ersatzlos ausgefallen (ggf. EVA in Sek. II).
Mit freundlichen Grüßen
Referat 113 - Unterrichtsstatistik
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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