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AGs

Verfasst: Montag 18. Dezember 2017, 14:13
von PHS
Im Kommentar zur APO-SI (Holtappels/Wolfering 3. Auflage) steht: "Wenn sich ein Schüler zur Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft gemeldet hat, so ist grundsätzlich die Teilnahme für ein Schulhalbjahr verpflichtend. Diese Teilnahmepflicht ergibt sich aus ³ 43 Abs. 1 Satz 2 SchulG." Somit können auch unentschuldigte oder entschuldigte Fehlstunden auf dem Zeugnis erscheinen. Somit ist der Indikator unter den FAQs ("Für die Entscheidung, ob es sich jeweils um Pflichtunterricht oder um freiwillige Angebote handelt, ist als Indikator heranzuziehen, ob für die Schülerinnen und Schüler eine grundsätzliche Verpflichtung besteht, den angebotenen Unterricht zu besuchen, und bei Fernbleiben ein entsprechender Vermerk auf dem Zeugnis erfolgen würde".) fraglich.

Re: AGs

Verfasst: Mittwoch 20. Dezember 2017, 10:57
von Fachabteilung
Hallo PHS,

die Bildungskonferenz hat unter breiter Beteiligung von Lehrer-, Schulleitungs- und Elternverbänden eine fachliche Definition von „Unterricht“ empfohlen, die in dieser Form auch bei früheren Erhebungen bereits verwendet wurde und die wir als Handreichung für die Schulen verwenden:
Alle im Stundenplan ausgewiesenen Unterrichtsangebote, an denen für die Schülerinnen und Schüler eine Teilnahmeverpflichtung besteht, gelten als "Unterricht".
Landesweit gibt es ca. 4.600 Schulen, die an der Erhebung teilnehmen, was dazu führt, dass sich sehr viele unterschiedliche pädagogische Konzepte in UntStat abbilden lassen müssen. Die vorstehende Definition ist mit Blick darauf entwickelt worden, dass sie für alle Beteiligten handhabbar ist.

Re: AGs

Verfasst: Mittwoch 21. Juni 2023, 10:28
von Fachabteilung
Update für die UntStat ab 2023/24: Die Frage und der angegebene Hinweis sind weiterhin aktuell.