Unterrichtsausfall bei mündlichen Abitur - wie verbuchen

Hier finden sich Hinweise zum Umgang mit üblichen Ereignissen im Schuljahresverlauf wie
Schuljahresbeginn, Tag der offenen Tür, zentralen Prüfungen, Zeugniskonferenzen und Zeugnisausgabe etc.

Moderator: Fachabteilung

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AchenbachC
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Unterrichtsausfall bei mündlichen Abitur - wie verbuchen

Beitrag von AchenbachC »

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie an vielen anderen Gymnasien vermutlich auch, finden bei uns an dem Tag, an dem das Gros der mündlichen Abiturprüfungen stattfinden, die ja pro Prüfung mind. 3 Kolleginnen und Kollegen binden, kein regulärer Unterricht in den anderen Stufen statt.
Wie ist das zu verbuchen? Als Unterrichtsausfall oder (sofern Aufgaben in EF und Q1 vorliegen) als EVA?
Danke für die Rückmeldung.
Christoph Achenbach, Gymnasium Bad Berleburg
Fachabteilung
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Registriert: Montag 11. September 2017, 11:27

Re: Unterrichtsausfall bei mündlichen Abitur - wie verbuchen

Beitrag von Fachabteilung »

Hallo AchenbachC,

in der Wochenmeldung deklarieren Sie die Stunden, die aufgrund von Prüfungen nicht stattfinden, als EVA (nur Sek II) oder Ausfall.

In der Detailerhebung werden diese Stunden unter als C 4 "Durchführung von Prüfungen" angegeben.

Update zur UntStat ab dem Schuljahr 2023/2024

Weitere Hinweise zum Thema Abiturphase finden Sie im folgenden Beitrag:

viewtopic.php?t=397
Mit freundlichen Grüßen
Referat 114 - Unterrichtsstatistik

Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

E-Mail: untstat@msb.nrw.de
AchenbachC
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Re: Unterrichtsausfall bei mündlichen Abitur - wie verbuchen

Beitrag von AchenbachC »

Herzlichen Dank
broschfwg
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Registriert: Dienstag 4. September 2018, 12:34

Re: Unterrichtsausfall bei mündlichen Abitur - wie verbuchen

Beitrag von broschfwg »

Das ist hier sicher nicht der richtige Ort für solche Diskussionen, aber ich frage mich bei all der Arbeit, die wir uns hier vor Ort in den Schulen mit der Erstellung dieser Statistiken machen, dann doch, welche Aussagekraft diese Daten am Ende haben, wenn "Ausfall" wegen struktureller Notwendigkeiten wie im Fall von Abiturprüfungen und "Ausfall" wegen Krankheit, Fortbildungen, Exkursionen etc. unterschiedslos über einen Kamm geschoren wird. Ich melde diese Woche 136 Stunden "Ausfall" in der Sek I durch den Abiturprüfungstag, die durch keine denkbare Maßnahme zur Vermeidung von "Ausfall" jemals nicht "ausfallen" würden, es sei denn, man stellt uns für solche Tage ein zweites Schulgebäude und ein zweites Lehrerkollegium zur Verfügung.

Unsere Schüler in der Sek I haben an diesem Tag einen Studientag, das heißt sie sind mit Arbeitsaufgaben verschiedener Fächer versorgt, die sie zu Hause bearbeiten sollen. Es wäre meiner unwesentlichen Meinung nach sinnvoller, solche Tage auch in der Sek I als "EVA" deklarieren zu können.

Aber darüber haben sich sicherlich klügere Köpfe als ich viele Gedanken gemacht. Ich wollte es nur mal irgendwo gesagt haben.
Fachabteilung
Beiträge: 366
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Re: Unterrichtsausfall bei mündlichen Abitur - wie verbuchen

Beitrag von Fachabteilung »

Hallo broschfwg,

vielen Dank für Ihre Anmerkung.

Dass diese Stunden ausfallen, ist innerhalb der Statistik eine wertfreie Beschreibung der Tatsache, dass aus Sicht der Lerngruppen kein Unterricht stattfindet. Eine inhaltliche Begründung ist im Rahmen der flächendeckenden Erhebung (Wochenmeldungen) nicht vorgesehen, der Schulöffentlichkeit vor Ort jedoch bekannt.

Insgesamt gilt, dass Abweichungen vom planmäßigen Unterricht in der Bildungsöffentlichkeit oftmals als „Störung“ des reibungsfreien Ablaufs des Schulalltags wahrgenommen werden. Dies ist jedoch differenzierter zu betrachten. So gibt es für die Abweichung von planmäßig zu erteilendem Unterricht Gründe, die unmittelbar aus der Schulorganisation erwachsen. Zu diesen systembedingten Gründen zählen
  • schul- und kollegiumsinterne Fortbildungen,
  • Eltern- und Schülersprechtage (im Nachmittagsbereich),
  • Gemeinschaftsveranstaltungen des Kollegiums,
  • Schuljahresbeginn und -ende,
  • Zeugnisausgabe, regionales Brauchtum sowie
  • Gefahrenvermeidung und Außenereignisse (z.B. havarierte Unterrichtsräume, „Hitzefrei“).
Diesen schulorganisatorischen Gründen kann überwiegend nicht mit Vertretungsmaßnahmen begegnet werden; auch wird dies nicht in allen Fällen von der Bildungsöffentlichkeit erwartet, da sie teilweise unvermeidbar oder konsensualer Teil des Schulalltags sind (wie beipeisweise im Falle der Brauchtumspflege oder der Kürzung des Unterrichts am Tag der Zeugnisausgabe).

Innerhalb der Detailerhebung gibt es - wie oben beschrieben - durchaus die Möglichkeit, den systembedingten Ausfall der Stunden, wie er beispielsweise durch die Abiturprüfungen entsteht, mit dem entsprechenden Grund zu kennzeichnen. Dies betrifft in gleicher Weise Stunden, die durch die Ausgabe der Zeugnisse oder die Fortbildung des gesamten Kollegiums entfallen. Landesweit wird der Ausfall dieser Stunden also begründet abgebildet. Die Veröffentlichung der Ergebnisse der letztjährigen Erhebung wird von einer umfangreichen Kommentierung begleitet, die auf die hier angesprochenen Besonderheiten hinweist: https://www.schulministerium.nrw.de/doc ... 017-18.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Referat 114 - Unterrichtsstatistik

Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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