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Ausgleichstag für Schulfest

Verfasst: Freitag 8. März 2019, 11:33
von broschfwg
Wir haben an unserer Schule am Karnevalsfreitag einen unterrichtsfreien Tag, der als Ausgleichstag für ein Schulfest gezählt wird. Dieses findet an einem Samstag statt und dort gilt Anwesenheitspflicht für alle Schüler am gesamten Vormittag.

Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich hier ähnlich verfahren muss, wie bei einem Tag der offenen Tür? Ich würde dann den Vormittagsunterricht am Karnevalsfreitag für Sek I und Sek II als Unterricht in besonderer Form B2 eintragen, da er ja am Tag des Schulfests so stattfindet, und den Nachmittagsunterricht, der freitags nur in der Sek II stattfindet, als EVA bzw. Ausfall angeben.

Stimmt das so oder mache ich hier einen Denkfehler?

Re: Ausgleichstag für Schulfest

Verfasst: Mittwoch 13. März 2019, 09:35
von Fachabteilung
Hallo broschfwg,
die von Ihnen skizzierte Vorgehensweise ist absolut richtig!
Siehe auch: viewtopic.php?f=13&t=20

Re: Ausgleichstag für Schulfest

Verfasst: Freitag 22. März 2019, 10:57
von broschfwg
Danke für die Rückmeldung.

Ich lese aber nun hier viewtopic.php?f=12&t=193, dass ich einen solchen "zusätzlichen beweglichen Ferientag" einfach ignorieren und die Fehlermeldung nicht beachten soll.

Was ist denn nun die korrekte Vorgehensweise?

Re: Ausgleichstag für Schulfest

Verfasst: Mittwoch 10. April 2019, 15:41
von Fachabteilung
Hallo broschfwg,
die hier viewtopic.php?f=13&t=20 skizzierte Vorgehensweise ist richtig.