Ausgleichstag für Schulfest
Verfasst: Freitag 8. März 2019, 11:33
Wir haben an unserer Schule am Karnevalsfreitag einen unterrichtsfreien Tag, der als Ausgleichstag für ein Schulfest gezählt wird. Dieses findet an einem Samstag statt und dort gilt Anwesenheitspflicht für alle Schüler am gesamten Vormittag.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich hier ähnlich verfahren muss, wie bei einem Tag der offenen Tür? Ich würde dann den Vormittagsunterricht am Karnevalsfreitag für Sek I und Sek II als Unterricht in besonderer Form B2 eintragen, da er ja am Tag des Schulfests so stattfindet, und den Nachmittagsunterricht, der freitags nur in der Sek II stattfindet, als EVA bzw. Ausfall angeben.
Stimmt das so oder mache ich hier einen Denkfehler?
Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich hier ähnlich verfahren muss, wie bei einem Tag der offenen Tür? Ich würde dann den Vormittagsunterricht am Karnevalsfreitag für Sek I und Sek II als Unterricht in besonderer Form B2 eintragen, da er ja am Tag des Schulfests so stattfindet, und den Nachmittagsunterricht, der freitags nur in der Sek II stattfindet, als EVA bzw. Ausfall angeben.
Stimmt das so oder mache ich hier einen Denkfehler?