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zusätzliche bewegliche Ferientage

Verfasst: Mittwoch 27. Februar 2019, 10:54
von herrmann
Guten Tag,

wie viele andere Schulen auch, haben wir durch "Auszahlung" des Tages der offenen Tür einen zusätzlichen beweglichen Ferientag und kommen damit in der Summe auf 5 bewegl. Ferientage. Die Maske von Untstat lässt aber nur 5 zu. Somit haben wir dann aufgrund der Basisdaten in einer Schulwoche sehr geringe Durchschnittswerte für den erteilungspflichtigen Unterricht. Muss hier von meiner Seite irgendeine Maßnahme erfolgen?

Gruß,
R. Herrmann

Re: bewegliche Ferientage

Verfasst: Mittwoch 13. März 2019, 10:00
von Fachabteilung
Da es sich um einen "rausgearbeiteten Tag" handelt, ist die Vorgehensweise wie bei einem freien Tag im Rahmen eines Tages der offenen Türe:
viewtopic.php?f=13&t=20


Die nachstehende ursprüngliche Antwort ist nicht mehr gültig.
Hallo R. Herrmann,
der von Ihnen geschilderte Fall eines zusätzlichen beweglichen Ferientags lässt sich derzeit über die Basisdaten in UntStat-PC nicht abbilden.
Geben Sie daher in der betreffenden Woche lediglich den Unterricht der tatsächlichen Unterrichtstage an und ignorieren Sie den Hinweis zur Summe A, indem Sie auf die Schaltfläche "Keine Änderung erforderlich - Speichern" klicken.


Re: zusätzliche bewegliche Ferientage

Verfasst: Freitag 15. März 2019, 09:14
von broschfwg
Jetzt bin ich irritiert. Können solche Ausgleichstage jetzt also einfach ausgespart werden, oder muss ich sie "gegenrechnen" als B2 Unterricht, so wie es in dem entsprechenden Beitrag (viewtopic.php?f=13&t=20) beschrieben wird? Das würde die Sache für viele natürlich erheblich vereinfachen, wenn Ausgleichstage für ToT und anderes (wie z. B. ein Schulfest) einfach in der entsprechenden Woche nicht gezählt werden dürften.

Es wäre schön, wenn es hier eine Klarstellung gäbe.

Ich denke, dass das dann auch eher in das Forum "Fachliche Fragen ..." gehört, oder?

Re: zusätzliche bewegliche Ferientage

Verfasst: Mittwoch 10. April 2019, 15:50
von Fachabteilung
Hallo broschfwg,

Sie haben natürlich vollkommen Recht mit Ihrer Nachfrage. Die ursprüngliche Antwort ist angepasst. Vielen Dank für Ihren Hinweis.