Guten Tag,
wenn ein Referendar, der sich im Ausbildungsunterricht in einer Klasse befindet, den erkrankten Kollegen in dieser Klasse vertritt, ist die Stunde dann als Vertretungsstunde zu werten oder nicht (Die Schüler bekommen ja eigentlich den gleichen Unterricht ...).
Viele Grüße,
J. Mönter
Ausbildungsunterricht - Referendar übernimmt für erkrankten KuK
Moderator: Fachabteilung
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Re: Ausbildungsunterricht - Referendar übernimmt für erkrankten KuK
Hallo,
da sich die im Stundenplan hinterlegte Lehrkraft ändert, ist dies als Vertretungsunterricht zu bewerten.
da sich die im Stundenplan hinterlegte Lehrkraft ändert, ist dies als Vertretungsunterricht zu bewerten.
Mit freundlichen Grüßen
Referat 113 - Unterrichtsstatistik
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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Re: Ausbildungsunterricht - Referendar übernimmt für erkrankten KuK
Müssen dann im Umkehrschluss auch alle Ausbildungsunterrichte, in denen der Referendar "vor" der Klasse steht, als Vertretungsstunden gewertet werden?
Meine Frage zielt darauf ab, dass ja auch in diesen Situationen der Referendar den Fachunterricht des im Stundenplan eingetragenen Kollegen übernimmt und eine fachliche Betreuung meiner Meinung nach in beiden Situationen (die Stammlehrkraft ist im Unterricht anwesend / nicht anwesend) vorausgesetzt werden kann / muss.
Meine Frage zielt darauf ab, dass ja auch in diesen Situationen der Referendar den Fachunterricht des im Stundenplan eingetragenen Kollegen übernimmt und eine fachliche Betreuung meiner Meinung nach in beiden Situationen (die Stammlehrkraft ist im Unterricht anwesend / nicht anwesend) vorausgesetzt werden kann / muss.
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Re: Ausbildungsunterricht - Referendar übernimmt für erkrankten KuK
Hallo Herr Mönter,
vielen Dank für die präzisierenden Nachfragen zum Umgang mit Vertretungsregelungen beim Einsatz von Referendaren/-innen.
Die Unterrichtsausfallstatistik kann sich nur auf die Erhebung der formalen, äußeren Unterrichtsform beziehen. Für die Erfassung von Ausbildungsunterricht bzw. Vertretungsregelungen im Ausbildungsunterricht bedeutet dies, dass in UntStat der äußere Rahmen abgebildet werden sollte, in dem folgende Fälle denkbar sind:
vielen Dank für die präzisierenden Nachfragen zum Umgang mit Vertretungsregelungen beim Einsatz von Referendaren/-innen.
Die Unterrichtsausfallstatistik kann sich nur auf die Erhebung der formalen, äußeren Unterrichtsform beziehen. Für die Erfassung von Ausbildungsunterricht bzw. Vertretungsregelungen im Ausbildungsunterricht bedeutet dies, dass in UntStat der äußere Rahmen abgebildet werden sollte, in dem folgende Fälle denkbar sind:
- Referendar/in unterrichtet, reguläre Lehrkraft ist anwesend (typische Situation im Ausbildungsunterricht):
--> regulär erteilter Unterricht (B1), da die im Stundenplan hinterlegte Lehrkraft anwesend ist - Referendar/in ist abwesend, Unterricht wird durch die im Stundenplan hinterlegte Lehrkraft erteilt:
--> regulär erteilter Unterricht (B1) - Referendar/in unterrichtet, reguläre Lehrkraft ist NICHT anwesend (z. B. aufgrund von Krankheit, vordringlichen Dienstgeschäften etc.):
--> Wochenmeldung: M1; Detailerhebung: Vertretung im vorgesehenen Fach (mit zugehörigem Grund)
Mit freundlichen Grüßen
Referat 113 - Unterrichtsstatistik
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E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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