Detailerhebung Kinobesuch, Eintragung als Vertretung?
Verfasst: Samstag 9. Februar 2019, 10:31
+++Update für die UntStat ab dem Schuljahr 2023/2024+++
Im Erhebungsbogen der Detailerhebung gibt es seit dem Schuljahr 2023/2024 den Grund C12 nicht mehr. Stattdessen ist nun der Grund C3 ("Tätigkeiten im Rahmen des Unterrichtes in besonderer Form") auszuwählen.
----------------------------------
Sehr geehrte Fachabteilung,
Ich habe eine Frage zu folgendem Fall bzw. der Eintragung in die Detailerhebung:
Eine Lehrkraft begleitet vier Unterrichtsstunden die eigene Klassen zu den Schulkinowochen. Die Klasse hat im Stundenplan regulär ebenfalls vier Stunden an diesem Tag. In der Wochenmeldung ist hier dann „Unterricht in besonderer Form (B2)“ einzutragen.
Wie ist bei der Detailmeldung zu verfahren? Der Bereich C heißt „Vertretung und Unterrichtsausfall“. Ist die begleitende Lehrkraft hier unter C12 mit 4 Stunden einzutragen? Unterrichtsausfall und Vertretung gab es ja für die Klasse dieser Lehrkraft eigentlich nicht, da sie ja im Kino waren. Nur eben den „Unterricht in besonderer Form“. Oder gilt auch hier jede Stundenplanabweichung als „Vertretung“ und ist einzutragen?
Mit freundlichen Grüßen
GS Lennestadt
Im Erhebungsbogen der Detailerhebung gibt es seit dem Schuljahr 2023/2024 den Grund C12 nicht mehr. Stattdessen ist nun der Grund C3 ("Tätigkeiten im Rahmen des Unterrichtes in besonderer Form") auszuwählen.
----------------------------------
Sehr geehrte Fachabteilung,
Ich habe eine Frage zu folgendem Fall bzw. der Eintragung in die Detailerhebung:
Eine Lehrkraft begleitet vier Unterrichtsstunden die eigene Klassen zu den Schulkinowochen. Die Klasse hat im Stundenplan regulär ebenfalls vier Stunden an diesem Tag. In der Wochenmeldung ist hier dann „Unterricht in besonderer Form (B2)“ einzutragen.
Wie ist bei der Detailmeldung zu verfahren? Der Bereich C heißt „Vertretung und Unterrichtsausfall“. Ist die begleitende Lehrkraft hier unter C12 mit 4 Stunden einzutragen? Unterrichtsausfall und Vertretung gab es ja für die Klasse dieser Lehrkraft eigentlich nicht, da sie ja im Kino waren. Nur eben den „Unterricht in besonderer Form“. Oder gilt auch hier jede Stundenplanabweichung als „Vertretung“ und ist einzutragen?
Mit freundlichen Grüßen
GS Lennestadt