Unterrichtsausfall durch mündliche Prüfungen in Sek II
Verfasst: Donnerstag 1. November 2018, 14:47
In der Sek II werden in den Sprachen Klausuren zum Teil durch mündliche Prüfungen ersetzt. Die entsprechenen Prüfer sind dann häufig den ganzen Tag im Einsatz, so dass Unterrichtsausfall entsteht. Ist dieser Ausfall tatsächlich als solcher in der Wochenstatistik als EVA zu erfassen oder gleicht sich das wieder aus, da alle Schülerinnen und Schüler in den Sprachen mal mündliche Prüfungen haben?
In der Sek I wird der Unterricht vertreten. Ich vermute mal, dass dieser dann auch als Vertretung (M1) eingetragen wird.
In der Sek I wird der Unterricht vertreten. Ich vermute mal, dass dieser dann auch als Vertretung (M1) eingetragen wird.