Schwimmuntericht
Verfasst: Montag 29. Oktober 2018, 14:12
Hallo Forenteam,
generell findet der Schwimmunterricht bei uns in Doppelbesetzung statt (Aufteilung der SuS einer Klasse in Nichtschwimmer und Schwimmer).
Da eine Kollegin erkrankt ist wird nur die Hälfte der Gruppe (Schwimmer) mitgenommen.
Dass dies unter C1 (Lehrkraft erkrankt) fällt, ist klar - aber welche Maßnahme trage ich ein? Entstehen durch die Einteilung in Schwimmer und Nichtschwimmer zwei Lerngruppen, auch wenn diese in Doppelbesetzung in einer Halle unterrichtet werden? Der Übergang dabei ist sehr (entschuldigen Sie den ungewollten Wortwitz) schwimmend, da stets Kinder von der einen in die andere Lerngruppe wechseln müssen. Falls dem so ist, muss ich also jede Lerngruppe für sich berücksichtigen (in diesem Beispiel: Grund C1, Maßnahme ersatzloser U-Ausfall?) - oder ist es einfach nur eine aufgehobene Doppelbesetzung?
Wie immer vielen Dank für die Antwort im Voraus!
Viele Grüße,
M.Strohm
generell findet der Schwimmunterricht bei uns in Doppelbesetzung statt (Aufteilung der SuS einer Klasse in Nichtschwimmer und Schwimmer).
Da eine Kollegin erkrankt ist wird nur die Hälfte der Gruppe (Schwimmer) mitgenommen.
Dass dies unter C1 (Lehrkraft erkrankt) fällt, ist klar - aber welche Maßnahme trage ich ein? Entstehen durch die Einteilung in Schwimmer und Nichtschwimmer zwei Lerngruppen, auch wenn diese in Doppelbesetzung in einer Halle unterrichtet werden? Der Übergang dabei ist sehr (entschuldigen Sie den ungewollten Wortwitz) schwimmend, da stets Kinder von der einen in die andere Lerngruppe wechseln müssen. Falls dem so ist, muss ich also jede Lerngruppe für sich berücksichtigen (in diesem Beispiel: Grund C1, Maßnahme ersatzloser U-Ausfall?) - oder ist es einfach nur eine aufgehobene Doppelbesetzung?
Wie immer vielen Dank für die Antwort im Voraus!
Viele Grüße,
M.Strohm