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Praktikum der LZP-Klasse

Verfasst: Sonntag 30. September 2018, 10:19
von E.Donnermeyer
Hallo,
wir haben an der Schule eine Klasse im sogenannten Langzeitpraktikum, d.h. die Schüler sind an drei Tagen in der Schule und an zwei Tagen im Praktikum. Müssen diese zwei Tage des Praktikums bei der Wochenstundenzahl mitgezählt werden und wenn mit welcher Stundenzahl?
Viele Grüße
Elisabeth Donnermeyer

Re: Praktikum der LZP-Klasse

Verfasst: Montag 1. Oktober 2018, 15:34
von Fachabteilung
Hallo Frau Donnermeyer,

die Schülerinnen und Schüler der LZP-Klassen haben durch die verkürzte Stundentafel einen regulären Stundenplan, der nur 3 Unterrichtstage in der Woche umfasst. Daher sind für die LZP- Klassen die zwei Tage des Praktikums nicht dem planmäßig zu erteilendem Unterricht (Summe A) hinzuzurechnen.

Hinweis:
Dies gilt nur für Langzeitpraktika mit verkürzter Stundentafel und nicht für normale Praktikumstage. Diese sind als Unterricht in besonderer Form zu erfassen.