neuer Stundenplan aufgrund längerer Krankheit bzw. Mutterschutz/Elternzeit
Verfasst: Mittwoch 26. September 2018, 07:23
Ausgangssituation:
Aufgrund der langfristigen Erkrankung einer zu uns abgeordneten Lehrkraft haben wir die UV und den Stundenplan geändert. Bis zur Rückkehr der besagten Lehrkraft sollen die neue UV und der neue Stundenplan gelten. Die erkrankte Lehrkraft unterrichtet insgesamt 6 Stunden an unserer Schule. Der Ausfall der Lehrkraft muss schulintern kompensiert werden.
Situation mit neuer UV und neuem Stundenplan:
a) Die 6 Unterrichtsstunden werden durch andere Fachlehrkräfte übernommen.
b) Die hierfür benötigten Stunden erhalte ich durch das Auflösen von Doppelbesetzungen (statt Doppelbesetzung jetzt Unterricht bei einer Fachlehrkraft) und Umbesetzungen von Fördergruppen (z.B. Fördergruppe mit Fachlehrkraft A statt Fachlehrkraft B).
c) In zwei Klassen ist ein Unterrichtsfach jetzt nur noch einstündig statt zweistündig.
Statistische Erfassung:
1. Die unter a) aufgeführten Unterrichtsstunden gelten als regulär erteilter Unterricht.
2. Die unter b) aufgeführten Stunden gelten ebenfalls als regulär erteilter Unterricht, da alle Stunden mit Fachlehrkräften besetzt sind.
3. Die beiden Stunden unter c) sind ersatzloser Ausfall, da die neue UV nur temporär bis zur Rückkehr der erkrankten Lehrkraft gültig ist.
Frage:
Soll die statistische Erfassung wie beschrieben erfolgen?
Zweite Situation:
In einigen Wochen wiederholt sich mein Problem, da eine Kollegin in Mutterschutz und anschließend in Elternzeit geht. Auch hier müssen wir das Problem schulintern lösen, was wir mit der ursprünglichen UV und der geänderten UV aus der obigen Situation bereits vorbereitet haben. Die Kollegin unterrichtet einen WP-Kurs und ist ansonsten nur als Doppelbesetzung eingesetzt.
Der WP-Kurs wird dann mit einem parallelen WP-Kurs (gleiches Fach, gleicher Jahrgang) zusammengelegt und die Doppelbesetzungen fallen entsprechend weg. Da es sich um eine dauerhafte Änderung der UV handelt, würde ich das für die Statistik so erfassen:
1. Die zusammengelegten WP-Kurse und die Stunden mit der weggefallenen Doppelbesetzung gelten als regulär erteilter Unterricht.
2. Die Summe des zu erteilenden Unterrichts reduziert sich durch den Wegfall des einen WP-Kurses dauerhaft um 3 Stunden.
Frage:
Ist diese Form der statistischen Erfassung korrekt?
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Sauerwald
Aufgrund der langfristigen Erkrankung einer zu uns abgeordneten Lehrkraft haben wir die UV und den Stundenplan geändert. Bis zur Rückkehr der besagten Lehrkraft sollen die neue UV und der neue Stundenplan gelten. Die erkrankte Lehrkraft unterrichtet insgesamt 6 Stunden an unserer Schule. Der Ausfall der Lehrkraft muss schulintern kompensiert werden.
Situation mit neuer UV und neuem Stundenplan:
a) Die 6 Unterrichtsstunden werden durch andere Fachlehrkräfte übernommen.
b) Die hierfür benötigten Stunden erhalte ich durch das Auflösen von Doppelbesetzungen (statt Doppelbesetzung jetzt Unterricht bei einer Fachlehrkraft) und Umbesetzungen von Fördergruppen (z.B. Fördergruppe mit Fachlehrkraft A statt Fachlehrkraft B).
c) In zwei Klassen ist ein Unterrichtsfach jetzt nur noch einstündig statt zweistündig.
Statistische Erfassung:
1. Die unter a) aufgeführten Unterrichtsstunden gelten als regulär erteilter Unterricht.
2. Die unter b) aufgeführten Stunden gelten ebenfalls als regulär erteilter Unterricht, da alle Stunden mit Fachlehrkräften besetzt sind.
3. Die beiden Stunden unter c) sind ersatzloser Ausfall, da die neue UV nur temporär bis zur Rückkehr der erkrankten Lehrkraft gültig ist.
Frage:
Soll die statistische Erfassung wie beschrieben erfolgen?
Zweite Situation:
In einigen Wochen wiederholt sich mein Problem, da eine Kollegin in Mutterschutz und anschließend in Elternzeit geht. Auch hier müssen wir das Problem schulintern lösen, was wir mit der ursprünglichen UV und der geänderten UV aus der obigen Situation bereits vorbereitet haben. Die Kollegin unterrichtet einen WP-Kurs und ist ansonsten nur als Doppelbesetzung eingesetzt.
Der WP-Kurs wird dann mit einem parallelen WP-Kurs (gleiches Fach, gleicher Jahrgang) zusammengelegt und die Doppelbesetzungen fallen entsprechend weg. Da es sich um eine dauerhafte Änderung der UV handelt, würde ich das für die Statistik so erfassen:
1. Die zusammengelegten WP-Kurse und die Stunden mit der weggefallenen Doppelbesetzung gelten als regulär erteilter Unterricht.
2. Die Summe des zu erteilenden Unterrichts reduziert sich durch den Wegfall des einen WP-Kurses dauerhaft um 3 Stunden.
Frage:
Ist diese Form der statistischen Erfassung korrekt?
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Sauerwald