Wintereinbruch

Hier finden sich Hinweise zum Umgang mit üblichen Ereignissen im Schuljahresverlauf wie
Schuljahresbeginn, Tag der offenen Tür, zentralen Prüfungen, Zeugniskonferenzen und Zeugnisausgabe etc.

Moderator: Fachabteilung

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Fachabteilung
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Wintereinbruch

Beitrag von Fachabteilung »

Findet bedingt durch eine Gefahrenvermeidung bzw. ein Außenereignis, wie z.B. eine Extremwetterlage, kein Unterricht laut Plan statt, sind zwei Fälle zu unterscheiden:
1) Der Unterricht entfällt ersatzlos.
Entsprechend sind die betreffenden Unterrichtsstunden als ersatzloser Entfall einzutragen (Wochenmeldung: Summe Entfall / Ersatzloser Unterrichtsausfall, Detailmeldung: Bereich C, Maßnahme: Ersatzloser Unterrichtsausfall / Grund: 10 Gefahrenvermeidung, Außenereignisse).
Sofern für die Sekundarstufe II Eigenverantwortliches Arbeiten organisiert wurde, ist für die Sekundarstufe II ggf. eine Eintragung im Bereich EVA sowohl in der Wochen- als auch in der Detailmeldung zutreffend.
2) Es findet Distanzunterricht statt, d.h. dass Unterricht in räumlicher Distanz, aber in Interaktion zwischen Schülerinnen und Schülern und der Lehrkraft, z.B. mittels Online-Formaten, erteilt wird.
Die betreffenden Unterrichtsstunden sind als Distanzunterricht einzutragen (Wochenmeldung: Summe D / Distanzunterricht, Detailmeldung: Bereich C, Maßnahme: Distanzunterricht / Grund: 10 Gefahrenvermeidung, Außenereignisse).
Mit freundlichen Grüßen
Referat 114 - Unterrichtsstatistik

Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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