Summe A: Gemeinsames Lernen

Hier finden sich Beiträge zu allen Fragen rund um die Erfassung in UntStat - für Basisdaten, Wochenmeldung und Detailerhebung, z. B. Einordnung von Vertretungsmaßnahmen wie Doppelbesetzung/Mitbetreuung, Umgang mit Außenereignissen, Zuordnungsfragen insbes. bei der Detailerhebung etc.

Moderator: Fachabteilung

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MarieOch
Beiträge: 1
Registriert: Montag 3. September 2018, 09:16

Summe A: Gemeinsames Lernen

Beitrag von MarieOch »

Verstehe ich es richtig, dass die Stunden der Sonderpädagogen immer als "Doppelbesetzung" und die Förderstunden nicht als Pflichtstunden in die Basisdaten einfließen? (Wir haben z.B. in den Jahrgängen 3 und 4 täglich ein Matheband, in dem unsere jeweils 3 Klassen auf 4 Lerngruppen aufgeteilt werden. Jew. eine davon mit Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf.) Das würde bedeuten, dass der Unterrichtsausfall im Bereich sonderpädagogische Unterstützung im Grunde kaum abgebildet wird, weil bei Ausfall einer Sonderpädagogin das Kind im Klassenverband unterrichtet wird.
Fachabteilung
Beiträge: 371
Registriert: Montag 11. September 2017, 11:27

Re: Summe A: Gemeinsames Lernen

Beitrag von Fachabteilung »

Hallo MarieOch,

Ihre Frage ist nicht pauschal zu beantworten und Stunden, die von sonderpädagogischen Lehrkräften erteilt werden, sind nicht grundsätzlich "Doppelbesetzungen".

Generell gilt: Stunden, die als Team-Teaching / Doppelbesetzung angesehen werden können (also zwei Lehrkräfte unterrichten eine Lerngruppe gemeinsam und gleichzeitig) werden aus Sicht der Lerngruppe als EINE Stunde erfasst.
Wenn dort jedoch eine der beiden Lehrkräfte fehlt, ist hier die Abweichung vom regulär geplanten Unterricht unter M1 zu erfassen.

Sie hingegen schildern den Fall, dass Sie in einem Matheband 3 Klassen auf 4 Lerngruppen aufteilen. Dann sind natürlich auch für alle VIER Lerngruppen die Stunden in der Summe A der Basisdaten zu erfassen! (Also: Statt 3 Stunden im Klassenverband gehen hier 4 Stunden in die Summe A ein, da es sich um vier eigenständige Lerngruppen handelt.)
Wenn aufgrund der Abwesenheit der sonderpädagogischen Lehrkraft die Fördergruppe nicht wie geplant unterrichtet werden kann, sondern in den Klassenverband "zurückgeschickt" wird, ist dies unter M2 zu erfassen.
Mit freundlichen Grüßen
Referat 113 - Unterrichtsstatistik

Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

E-Mail: untstat@msb.nrw.de
Fachabteilung
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Re: Summe A: Gemeinsames Lernen

Beitrag von Fachabteilung »

Update zur UntStat 2023/24: Das Thema und die Eintragungshinweise sind weiterhin gültig. Im Fall der Detailerhebung müsste bei einem Ausfall und daraus resultierender Aufteilung der Schülerinnen und Schüler in die jeweiligen Klassenverbände entsprechend des Grundes des Ausfalls (z.B. C.1 bei Erkrankung der sonderpädagogischen Lehrkraft) die Maßnahme "Zusammenlegung von Lerngruppen" gewählt werden. Da hier nur die Schülerinnen und Schüler der sonderpädagogischen Zusatzstunde in größerem Maße von der Unterrichtsänderungen betroffen sind und die Schülerinnen und Schüler der regulären Mathelerngruppen nur in geringem Maße, wird nur eine Stunde in den Erhebungsbogen eingetragen.

Falls jedoch z.B. aufgrund des Ausfalles der Lehrkraft einer regulären Mathelerngruppe eine Zusammenlegung mit der sonderpädagogischen Gruppe erfolgt, müssten zwei Stunden unter der Maßnahme "Zusammenlegung von Lerngruppen" angegeben werden, da der Unterricht beider Lerngruppen in starkem Maße durch die Zusammenlegung beeinträchtigt werden.
In diesem Fall wären in der Wochenmeldung 2 Stunden unter M2 anzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Referat 113 - Unterrichtsstatistik

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