Definition von Distanzunterricht unklar (Detailerhebung)

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Moderator: Fachabteilung

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Pri
Beiträge: 2
Registriert: Donnerstag 30. August 2018, 14:04

Definition von Distanzunterricht unklar (Detailerhebung)

Beitrag von Pri »

Hallo!

Wir haben zwei Lehrkräfte an der Schule, die aufgrund von Vorerkrankungen nicht unterrichten dürfen (ärztliche Bescheinigung). Diese Lehrkräfte stellen Aufgaben, die die Schüler in der Schule unter Aufsicht von Kollegen bearbeiten.

Nach der Definition im Wiki kann ich sagen:
  • die Aufgaben werden auf Distanz gestellt
  • es betrifft die ganze Lerngruppe
  • die Aufgaben werden NICHT unbegleitet bearbeitet, da ja eine Vertretungskraft in der Stunde dabei ist (die SI muss ja beaufsichtigt sein)
Meine Fragen:
1) Werden diese Schüler jetzt im Distanzunterricht beschult?
2) Wie werte ich den Vertretungsunterricht der Kollegen für diese Klassen? Vertretung im vorgesehenen Fach mit Grund Nr.2 (Lehrkraft im Beschäftigungsverbot...)
3) Wie sieht es mit vergleichbaren Stunden in der SII aus? Hier bearbeiten die Schüler die aus der Distanz gestellten Aufgaben alleinen. Also EVA?

Eine kurze Erlärung wäre nett!

MfG
Stefan Prietsch
Fachabteilung
Beiträge: 371
Registriert: Montag 11. September 2017, 11:27

Re: Definition von Distanzunterricht unklar (Detailerhebung)

Beitrag von Fachabteilung »

Hallo Stefan Prietsch,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bei Distanzunterricht ist davon auszugehen, dass während der Lösung der Aufgaben ein enger und planvoller Austausch zwischen Schülerinnen und Schülern und der (auf Distanz) eingesetzten Lehrkraft besteht. Dies wäre dann der Fall, wenn die auf Distanz unterrichtende Lehrkraft beispielsweise dem Unterricht per Videokonferenz zugeschaltet werden würde und eine andere Lehrkraft die Aufsicht führen würde. Hier wäre dann für die Lerngruppe die Situation gegeben, dass das Unterrichtsgeschehen von der auf Distanz agierenden Lehrkraft angeleitet würde.

In dem von Ihnen beschriebenen Fall ist es jedoch so, dass der Fall als Vertretungsunterricht anzusehen ist, da der beschriebene enge und planvolle Austausch zwischen Lernenden und der Lehrkraft nicht unmittelbar gegeben ist.

Vertretung einer Lehrkraft, die aufgrund des Pandemiegeschehens nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden können

Wenn Stunden einer Lehrkraft, die aufgrund des Pandemiegeschehens nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden können, vertreten werden, stellen Sie dies bitte

* in den Wochenmeldungen als "Maßnahme mit anderer Lehrkraft bei unveränderter Lerngruppe" (M1) dar und
* in der Detailerhebung in Zeile C11 "Sonstige Gründe" unter dem zusätzlichen Hinweis: "Corona-Attest""

Abgrenzung zwischen EVA und Distanzunterricht

In Abgrenzung zum Distanzunterricht werden bei (der nur für die gymnasiale Oberstufe zugelassenen Maßnahme) EVA die Aufgaben durch die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich eigenverantwortlich und selbstständig bearbeitet. Der Austausch zwischen Lernenden und Lehrenden erfolgt hierbei im Präsenzunterricht.

In Ihrem Fall würde dies also einen Eintrag unter EVA bedingen.
Mit freundlichen Grüßen
Referat 113 - Unterrichtsstatistik

Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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