Guten Tag,
eine weitere Frage habe ich noch:
Bei uns ist der Schwimmunterricht in der Regel für 2 Klassen mit 3 Kollegen besetzt (jeweils die beiden Sportkollegen der beiden Klassen + eine weitere zusätzliche Sportlehrkraft). Im Schwimmunterricht sind die beiden Klassen in der Regel in drei Gruppen aufgeteilt. Im Krankheitsfall können unterschiedliche Situatuation entstehen:
Variante 1: Eine Sportlehrkraft ist erkrankt, aber es findet sich keine zusätzliche Sportlehrkraft --> Der Schwimmunterricht wird zu Sportunterricht (--> Vertretungsfall, da anderes Fach).
Variante 2: Die zusätzliche Lehrkraft ist erkrankt / abwesend und kann durch einen anderen Sportkollegen ersetzt werden. Es sind beide in den jeweilligen Klassen regulär eingesetzten Sportkollegen da. --> Der Schwimmunterricht findet statt.
Variante 3: Eine reguläre Sportlehrkraft ist erkrankt / abwesend und kann durch einen anderen Sportkollegen ersetzt werden. Es ist nur einer der in den jeweilligen Klassen regulär eingesetzten Sportkollegen und die zusätzliche Schwimmlehrkraft da. --> Der Schwimmunterricht findet statt.
Müssen bei den Varianten 2 und 3 die Stunden als Vertretungsstunde aufgenommen werden und wenn ja, wie (ganze Vertretungsstunden würden im System bedeuten, dass eine ganze Klasse betroffen ist, eine nach Schülern anteilige Berücksichtigung ist aufgrund des enormen Verwaltungsaufwandes meiner Meinung nach nicht zu leisten).
Vielen Dank für ihre Rückmeldung,
Jan Mönter
Schwimmunterricht
Moderator: Fachabteilung
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- Beiträge: 371
- Registriert: Montag 11. September 2017, 11:27
Re: Schwimmunterricht
Hallo Herr Mönter,
für den Fall, dass eine Mehrfachbesetzung durch eine Vertretungskraft aufrecht erhalten wird und mindestens EINE der planmäßig vorgesehenen Lehrkräfte zur Verfügung steht, ist in UntStat KEINE Erfassung erforderlich, weil das Unterrichtsgeschehen im Prinzip wie geplant verläuft.
In Ihren Fällen 2 und 3 ist daher kein Vertretungsunterricht anzugeben.
Nähere Informationen erhalten Sie auch unter: viewtopic.php?f=7&t=30
*** Hinweis ***
Wird eine Doppel- oder Mehrfachbesetzung nicht vertreten ist wie folgt zu verfahren:
https://schulverwaltungsinfos.nrw.de/un ... _Bereich_C
für den Fall, dass eine Mehrfachbesetzung durch eine Vertretungskraft aufrecht erhalten wird und mindestens EINE der planmäßig vorgesehenen Lehrkräfte zur Verfügung steht, ist in UntStat KEINE Erfassung erforderlich, weil das Unterrichtsgeschehen im Prinzip wie geplant verläuft.
In Ihren Fällen 2 und 3 ist daher kein Vertretungsunterricht anzugeben.
Nähere Informationen erhalten Sie auch unter: viewtopic.php?f=7&t=30
*** Hinweis ***
Wird eine Doppel- oder Mehrfachbesetzung nicht vertreten ist wie folgt zu verfahren:
https://schulverwaltungsinfos.nrw.de/un ... _Bereich_C
Mit freundlichen Grüßen
Referat 113 - Unterrichtsstatistik
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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