Die Grundschulen sind ab sofort auch Teil der wöchentlichen UntStat Erfassungspflicht.
Frage zum jahrgangsübergreifenden Unterrichtet. Klasse 1 und Klasse 2 sind gemischt, d.h. eine Lerngruppe/ Klasse setzt sich aus SuS des 1. und des 2. Schuljahres zusammen.
Durch den Einschulungstag - heute Donnerstag - waren die Schulneulinge (SuS des 1. Schuljahres) am Mittwoch nicht in ihren Klassen. Die Klassen hatten jedoch, da die 2. Schuljahre anwesend waren, normalen Unterricht. Lehrkräfte haben nicht gefehlt.
Wie erfasse ich das in UntStat wöchentliche Meldung. Muss ich das überhaupt?
Vielen Dank für die Hilfe.
A. Schiffer
Jahrgangsübergreifender Unterricht Grundschule
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Jahrgangsübergreifender Unterricht Grundschule
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Herzliche Grüße
A. Schiffer
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Re: Jahrgangsübergreifender Unterricht Grundschule
Herzlichen Dank für diese sehr berechtigte und nachvollziehbare Frage. Die Beantwortung hat etwas Zeit in Anspruch genommen, da wir im Ministerium intensiv diskutiert haben.
Es gibt sowohl gute Gründe, die dafür sprechen, den betroffenen Unterricht als planmäßigen Unterricht zu zählen als auch dafür, ihn anteilig als Unterrichtsausfall zu werten.
Letztlich halten wir es für sachgerecht, den Unterricht anteilig (bei jahrgangsübergreifenden Lerngruppen der Klassenstufen 1 und 2 also hälftig, bei jahrgangsübergeifenden Lerngruppen der Klassenstufen 1 bis 3 zu einem Drittel usw.) als ausgefallen zu werten.
Folgende Überlegungen liegen dieser Entscheidung zugrunde:
Im Zusammenhang mit der Unterrichtsausfallstatistik nehmen wir immer die Sicht der Schülerinnen und Schüler ein. D.h. es ist nicht entscheidend, ob die Lehrkräfte verfügbar bzw. im Unterricht eingesetzt waren, sondern ob die Kinder (in diesem Fall der ersten Klasse) die Möglichkeit zur Teilnahme hatten.
In diesem Fall hatten die Erstklässlerinnen und Erstklässler keinen Unterricht. Auch im Vergleich zur Erhebung bei jahrgangsbezogenen Unterrichtsmodellen ist diese Eintragungsweise aus unserer Sicht sachgerecht, denn sie führt in beiden Fällen aus Sicht der betroffenen Schülerinnen und Schüler zu gleichen Ergebnissen.
Wir möchten in diesem Zusammenhang noch einmal grundsätzlich betonen, dass es das Ziel der Erhebung ist, ein realistisches Bild des Unterrichtsgeschehens in Nordrhein-Westfalen zu ermitteln. Insofern ist es unser Bestreben, Unterrichtsausfall vollständig abzubilden. Natürlich ist es das politische Ziel, Unterrichtsausfall soweit möglich zu verhindern. Allerdings betrifft das nicht jeden Unterrichtsausfall. Bestimmte Unterrichtsausfälle werden in durchaus (in einem gewissen Umfang) in Kauf genommen, weil sie andere wichtige Aspekte des Schullebens erst ermöglichen. Hier ist beispielsweise die Vorbereitung und Durchführung der Einschulung der Erstklässlerinnen und Erstklässler unter Beteiligung der gesamten Schule zu nennen.
Es gibt sowohl gute Gründe, die dafür sprechen, den betroffenen Unterricht als planmäßigen Unterricht zu zählen als auch dafür, ihn anteilig als Unterrichtsausfall zu werten.
Letztlich halten wir es für sachgerecht, den Unterricht anteilig (bei jahrgangsübergreifenden Lerngruppen der Klassenstufen 1 und 2 also hälftig, bei jahrgangsübergeifenden Lerngruppen der Klassenstufen 1 bis 3 zu einem Drittel usw.) als ausgefallen zu werten.
Folgende Überlegungen liegen dieser Entscheidung zugrunde:
Im Zusammenhang mit der Unterrichtsausfallstatistik nehmen wir immer die Sicht der Schülerinnen und Schüler ein. D.h. es ist nicht entscheidend, ob die Lehrkräfte verfügbar bzw. im Unterricht eingesetzt waren, sondern ob die Kinder (in diesem Fall der ersten Klasse) die Möglichkeit zur Teilnahme hatten.
In diesem Fall hatten die Erstklässlerinnen und Erstklässler keinen Unterricht. Auch im Vergleich zur Erhebung bei jahrgangsbezogenen Unterrichtsmodellen ist diese Eintragungsweise aus unserer Sicht sachgerecht, denn sie führt in beiden Fällen aus Sicht der betroffenen Schülerinnen und Schüler zu gleichen Ergebnissen.
Wir möchten in diesem Zusammenhang noch einmal grundsätzlich betonen, dass es das Ziel der Erhebung ist, ein realistisches Bild des Unterrichtsgeschehens in Nordrhein-Westfalen zu ermitteln. Insofern ist es unser Bestreben, Unterrichtsausfall vollständig abzubilden. Natürlich ist es das politische Ziel, Unterrichtsausfall soweit möglich zu verhindern. Allerdings betrifft das nicht jeden Unterrichtsausfall. Bestimmte Unterrichtsausfälle werden in durchaus (in einem gewissen Umfang) in Kauf genommen, weil sie andere wichtige Aspekte des Schullebens erst ermöglichen. Hier ist beispielsweise die Vorbereitung und Durchführung der Einschulung der Erstklässlerinnen und Erstklässler unter Beteiligung der gesamten Schule zu nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Referat 113 - Unterrichtsstatistik
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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Re: Jahrgangsübergreifender Unterricht Grundschule
Update für die UntStat 2023/24: Das Thema und die Eintragungshinweise sind weiterhin aktuell.
Mit freundlichen Grüßen
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