Eintragung besonderer paralleler Stunden

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Moderator: Fachabteilung

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Luzia
Beiträge: 1
Registriert: Dienstag 1. September 2026, 09:18

Eintragung besonderer paralleler Stunden

Beitrag von Luzia »

Wir haben an unserer Schule nun eine Deutschsstunde für alle unsere 7 Klassen gelegt. Während dieser Stunde laufen auch parallel Stunden im Bereich DaZ, LRS und die Digitale Drehtür.
Laut des Wiki habe ich 10 Lerngruppen, die auf 7 Klassen kommen. Laut des Beispiels aus den Hilfen komme ich auf (formal) 1,4 Stunden
Fachunterricht, insg. 10 Lerngr. für 7 Klassen: 10:7= 1,4.

Aufgrund des Klassenlehrkräfteunterrichts in dieser Woche sind diese Stunden ausgefallen. Handelt es sich dann um ersatzlosen Ausfall von 7x1,4 Stunden = 9,8 Stunden?

Noch eine weitere Frage: Wenn aus Schülersicht gezählt wird und ein Angebot z.B. LRS ausfällt, dann verbleiben diese Kinder in ihrer Regelklasse. Dann ist diese Lerngruppe verändert, die Kinder, die sonst beim LRS Unterricht sind, haben dann aber auch bei einer anderen Lehrkraft unterricht. Wie soll man dies darstellen?

Herzliche Grüße
Anna Lehnhäuser
Fachabteilung
Beiträge: 388
Registriert: Montag 11. September 2017, 11:27

Re: Eintragung besonderer paralleler Stunden

Beitrag von Fachabteilung »

Hallo Frau Lehnhäuser,

es ist vollkommen richtig, dass Sie in dieser Konstellation die 10 Lerngruppen und nicht die 7 Klassen betrachten. Die formale Umrechnung auf die 1,4 Stunden ist zutreffend. Für die Betrachtung bei Abweichungen ist es jedoch einfacher, anstelle der formalen Umrechnung, die Unterrichtseinheiten der Lerngruppen wie den Unterricht einer regulären Klasse zu betrachten.

In Ihrem Beispiel haben Sie für die 10 Lerngruppen insgesamt 10 Stunden Unterricht. Wie beim Unterricht im Klassenverband betrachten Sie nun für jede Lerngruppe diese Unterrichtsstunde hinsichtlich des Unterrichtsgeschehens.

Klassenleiterunterricht zum Schuljahresbeginn gilt als regulär erteilter Unterricht. Wenn also die 10 Stunden geplanter Unterricht in den Lerngruppen als Klassenleiterunterricht stattgefunden haben, gilt in diesem besonderen Fall der Unterricht als regulär erteilt, auch wenn sich die Lerngruppenzusammensetzung ändert. Wenn die Stunden komplett ausgefallen sind, die Schülerinnen und Schüler also in dieser Zeit keinen Unterricht hatten, so sind diese 10 Stunden als ersatzloser Ausfall zu behandeln (in der Detailmeldung unter dem Grund 9: „Schuljahresbeginn, Zeugnisausgabe, regionales Brauchtum etc.“).

Wenn, wie in dem von Ihnen in der weiteren Frage geschilderten Fall, einzelne Lerngruppen den Unterricht nicht nach Plan erteilt bekommen können und im ursprünglichen Klassenverband verbleiben, handelt es sich um eine Zusammenlegung von Lerngruppen.

Beispiel:
Aus 7 Klassen werden 10 Lerngruppen gebildet. In 7 Lerngruppen wird der Unterricht wie geplant erteilt. Eine Lerngruppe nimmt an einem Projektkurs teil. 2 Lerngruppen verbleiben aufgrund von Erkrankung im Klassenverband. Der Unterricht im Klassenverband wird dadurch nicht beeinträchtigt.

A) Zu erteilender Unterricht gemäß Stundenplan: 10 Stunden
B1) Erteilter Unterricht gemäß Stundenplan: 7 Stunden
B2) Unterricht in besonderer Form: 1 Stunde (in der Detailmeldung B2.3 „Projektunterricht“)
C1) „Lehrkraft erkrankt“ / Maßnahme „Zusammenlegung von Lerngruppen“: 2 Stunden (in der Wochenmeldung M2: 2 Stunden)
Mit freundlichen Grüßen
Referat 113 - Unterrichtsstatistik

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