Guten Tag,
aufgrund mehrerer Langzeiterkrankungen haben wir den Stundenplan vorübergehend angepasst und die entsprechenden KuK ausgeplant. Wenn ich die Wochenenerhebung anhand des neuen Plans mache, kommt der Ausfall und die damit verbundenen Vertretungssituationen (M1) nicht zum Vorschein. Für die satistische Erhebung müsste ja aber erkennbar sein, dass das Kollegium 1,5 Stellen durch Langzeiterkrankung auffangen muss. Wie bilde ich dies ab?
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus!
H. Auner
Langzeiterkrankung
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Fachabteilung
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Re: Langzeiterkrankung
Hallo H. Auner,
in der UntStat wird grundsätzlich der erteilte und ausgefallene Unterricht aus der Schülerperspektive erfasst. Die Grundlage bildet dabei der reguläre Stundenplan der Schülerinnen und Schüler.
Für die Beantwortung Ihrer Frage ist daher von Bedeutung, ob mit der Anpassung des Stundenplans ein neuer regulärer Stundenplan in Kraft getreten ist oder ob es sich um einen provisorischen Stundenplan handelt.
Genauere Informationen zur Unterscheidung zwischen regulärem und provisorischem Stundenplan finden Sie in dem folgenden Beitrag:
viewtopic.php?f=13&t=124
Falls Ihr neuer Stundenplan demnach die Abwesenheiten von Lehrkräften mit absehbarer, begrenzter Dauer überbrückt oder die Vertretung der einzelnen Lerngruppen von wechselnden Lehrkräften übernommen wird, so tragen Sie die Vertretungsstunden unter M1 („Maßnahmen mit anderer Lehrkraft bei unveränderter Lehrkraft“) und die Entfallstunden unter „Ersatzloser Ausfall“ in den jeweiligen Wochenmeldungen ein.
Ist der Stundenplan hingegen dauerhaft für einzelne oder mehrere Lerngruppen angepasst worden und ist den einzelnen Lerngruppen eine neue Lehrkraft zugeordnet worden, worüber die Lerngruppen in Kenntnis gesetzt wurden, so werden diese Stunden unter B1 („erteilter Unterricht gemäß Stundenplan“) gezählt.
in der UntStat wird grundsätzlich der erteilte und ausgefallene Unterricht aus der Schülerperspektive erfasst. Die Grundlage bildet dabei der reguläre Stundenplan der Schülerinnen und Schüler.
Für die Beantwortung Ihrer Frage ist daher von Bedeutung, ob mit der Anpassung des Stundenplans ein neuer regulärer Stundenplan in Kraft getreten ist oder ob es sich um einen provisorischen Stundenplan handelt.
Genauere Informationen zur Unterscheidung zwischen regulärem und provisorischem Stundenplan finden Sie in dem folgenden Beitrag:
viewtopic.php?f=13&t=124
Falls Ihr neuer Stundenplan demnach die Abwesenheiten von Lehrkräften mit absehbarer, begrenzter Dauer überbrückt oder die Vertretung der einzelnen Lerngruppen von wechselnden Lehrkräften übernommen wird, so tragen Sie die Vertretungsstunden unter M1 („Maßnahmen mit anderer Lehrkraft bei unveränderter Lehrkraft“) und die Entfallstunden unter „Ersatzloser Ausfall“ in den jeweiligen Wochenmeldungen ein.
Ist der Stundenplan hingegen dauerhaft für einzelne oder mehrere Lerngruppen angepasst worden und ist den einzelnen Lerngruppen eine neue Lehrkraft zugeordnet worden, worüber die Lerngruppen in Kenntnis gesetzt wurden, so werden diese Stunden unter B1 („erteilter Unterricht gemäß Stundenplan“) gezählt.
Mit freundlichen Grüßen
Referat 113 - Unterrichtsstatistik
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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