Liebes Admin-Team,
bei folgender Unterrichtssituation bin ich unsicher:
3 Klassen sind im normalen Plan in einer Doppelstunde auf vier WPU-Gruppen aufgeteilt. Da von den vier Kolleg:innen zwei erkrankt sind, wird eine der drei Klassen verteilt (2 Stunden = M2, richtig?). Die anderen beiden Klassen haben bei den zwei verbleibenden Lehrkräften Klassenunterricht. Ist das dann als Vertretung einzutragen, also 4 Std. bei M1 oder ist dies als Ausfall anzusehen, weil kein Wahlpflichtunterricht stattfindet, sondern anderer Unterricht?
Viele Grüße
H. Auner
Wahlpflichtunterricht wird aufgelöst
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Fachabteilung
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Re: Wahlpflichtunterricht wird aufgelöst
Hallo H. Auner,
in Ihrem Beispiel handelt es sich um vier WPU-Gruppen, die planmäßig jeweils eine Doppelstunde Unterricht haben, d.h. es handelt sich um insgesamt 8 Stunden, die planmäßig zu erteilen sind und somit unter der Summe A ("planmäßig zu erteilender Unterricht") mitgezählt werden. Die Schülerinnen und Schüler der WPU-Gruppen kommen aus drei Stammklassen.
Es werden in der von Ihnen beschriebenen Situation alle WPU-Gruppen aufgelöst. Die Schülerinnen und Schüler einer Stammklasse werden auf andere Klassen aufgeteilt. Die Schülerinnen und Schüler der anderen beiden Stammklassen haben Unterricht in ihrer jeweiligen Stammklasse.
Da sich aus Schülersicht nun für alle Schülerinnen und Schüler der vier WPU-Kurse die Lerngruppenzusammensetzung ändert, werden die kompletten, planmäßigen 8 Stunden unter M2 („Maßnahmen mit Lehrkraft bei veränderter Lerngruppe“) eingetragen.
Sollten die Schülerinnen und Schüler der Klasse, die aufgeteilt wird, auf Klassen anderer Jahrgangsstufen verteilt werden und dort der Unterricht durch die zusätzlichen Schülerinnen und Schüler nicht wie geplant stattfinden können, so werden diese Stunden der aufnehmenden Klassen ebenfalls unter M2 gezählt.
Unter M1 („Maßnahmen mit anderer Lehrkraft bei unveränderter Lerngruppe“) würden Sie dann eine Eintragung vornehmen, wenn ein WPU-Kurs in der planmäßigen Zusammensetzung der Kursteilnehmenden durch eine andere Lehrkraft vertreten würde.
Als „ersatzlosen Ausfall“ hingegen würden Sie die Stunden nur dann zählen, wenn die Schülerinnen und Schüler eines WPU-Kurses gar keinen Unterricht hätten.
in Ihrem Beispiel handelt es sich um vier WPU-Gruppen, die planmäßig jeweils eine Doppelstunde Unterricht haben, d.h. es handelt sich um insgesamt 8 Stunden, die planmäßig zu erteilen sind und somit unter der Summe A ("planmäßig zu erteilender Unterricht") mitgezählt werden. Die Schülerinnen und Schüler der WPU-Gruppen kommen aus drei Stammklassen.
Es werden in der von Ihnen beschriebenen Situation alle WPU-Gruppen aufgelöst. Die Schülerinnen und Schüler einer Stammklasse werden auf andere Klassen aufgeteilt. Die Schülerinnen und Schüler der anderen beiden Stammklassen haben Unterricht in ihrer jeweiligen Stammklasse.
Da sich aus Schülersicht nun für alle Schülerinnen und Schüler der vier WPU-Kurse die Lerngruppenzusammensetzung ändert, werden die kompletten, planmäßigen 8 Stunden unter M2 („Maßnahmen mit Lehrkraft bei veränderter Lerngruppe“) eingetragen.
Sollten die Schülerinnen und Schüler der Klasse, die aufgeteilt wird, auf Klassen anderer Jahrgangsstufen verteilt werden und dort der Unterricht durch die zusätzlichen Schülerinnen und Schüler nicht wie geplant stattfinden können, so werden diese Stunden der aufnehmenden Klassen ebenfalls unter M2 gezählt.
Unter M1 („Maßnahmen mit anderer Lehrkraft bei unveränderter Lerngruppe“) würden Sie dann eine Eintragung vornehmen, wenn ein WPU-Kurs in der planmäßigen Zusammensetzung der Kursteilnehmenden durch eine andere Lehrkraft vertreten würde.
Als „ersatzlosen Ausfall“ hingegen würden Sie die Stunden nur dann zählen, wenn die Schülerinnen und Schüler eines WPU-Kurses gar keinen Unterricht hätten.
Mit freundlichen Grüßen
Referat 113 - Unterrichtsstatistik
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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