Guten Tag,
ich arbeite an einer Förderschule mit jahrgangsübergreifenden Klassen. Das bedeutet, dass z.B. der Jahrgang 8, der die ESI-Maßnahme besucht, auf drei verschiedene Klassen aufgeteilt ist. Wie bilde ich dies in der Statistik ab? In diesem Jahr wurde es so gelöst, dass die einzelnen SuS aus den drei Klassen zur Maßnahmen gegangen sind und die Restgruppe zusammengelegt vertreten wurde. Das wäre dann unter M2 zu führen, richtig? Die einzelnen SuS des Jahrgangs 8 haben an dem Tag ja aber Unterricht in besonderer Form. Wie bilde ich das ab, wenn es nicht die ganze Lerngruppe betrifft?
Ich hoffe, es ist verständlich, was ich meine.
Viele Grüße
H. Auner
Einstiegsinstrument (ESI) / Potentialanalyse
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Fachabteilung
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Re: Einstiegsinstrument (ESI) / Potentialanalyse
Hallo H. Auner,
die von Ihnen vorgenommene Zuordnung der an Ihrer Schule getroffenen Maßnahmen zu den Kategorien B2 und M2 ist grundsätzlich zutreffend. Um die Unterrichtssituation (Aufteilung der Klassen) richtig abzubilden, haben Sie zwei Möglichkeiten, die an einem Rechenbeispiel dargelegt werden:
Angenommen, die drei Klassen haben am ESI-Tag (Einstiegsinstrument ESI, ehemals Potenzialanalyse) nach regulärem Stundenplan jeweils 6 Stunden. Insgesamt ca. zwei Drittel der Schülerinnen und Schüler nimmt am ESI-Tag teil.
Variante A (Betrachtung der Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler in der Lerngruppe)
Da die Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler aller drei Klassen am ESI-Tag teilnimmt, können Sie den gesamten Unterricht für diese Klassen, also insgesamt 18 Stunden, in der Wochenmeldung unter B2 erfassen.
Es ist aber, sofern diese Vorgehensweise nicht zielführend erscheint, ebenso möglich, die Stunden wie folgt nach Schülerzahl aufzuteilen.
Variante B (Aufteilung der Lerngruppe):
Sie können den Unterricht von zwei Lerngruppen, also 12 Stunden, als Unterricht in besonderer Form (B2) und den Unterricht der zusammengelegten Lerngruppe, also die verbleibenden 6 Stunden als Maßnahme mit Lehrkraft bei veränderter Lerngruppe (M2) eintragen.
Im Rahmen der Detailerhebung werden die Stunden des Unterrichts in besonderer Form unter B2.4 (Informations- und Beratungsveranstaltungen) erfasst. Die Stunden des zusammengelegten Kurses werden mit dem Grund C.3 (Tätigkeiten im Rahmen des Unterrichts in besonderer Form) und der Maßnahme „Zusammenlegung von Lerngruppen“ erfasst.
Möglicherweise sind noch weitere Klassen oder Lerngruppen betroffen, weil beispielsweise die Schülerinnen und Schüler, die an der ESI-Maßnahme teilnehmen, von Lehrkräften begleitet werden, die regulär in anderen Klassen unterrichten würden. In diesem Fall müssten zusätzlich die für andere Lerngruppen getroffenen Maßnahmen mitberücksichtigt werden.
die von Ihnen vorgenommene Zuordnung der an Ihrer Schule getroffenen Maßnahmen zu den Kategorien B2 und M2 ist grundsätzlich zutreffend. Um die Unterrichtssituation (Aufteilung der Klassen) richtig abzubilden, haben Sie zwei Möglichkeiten, die an einem Rechenbeispiel dargelegt werden:
Angenommen, die drei Klassen haben am ESI-Tag (Einstiegsinstrument ESI, ehemals Potenzialanalyse) nach regulärem Stundenplan jeweils 6 Stunden. Insgesamt ca. zwei Drittel der Schülerinnen und Schüler nimmt am ESI-Tag teil.
Variante A (Betrachtung der Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler in der Lerngruppe)
Da die Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler aller drei Klassen am ESI-Tag teilnimmt, können Sie den gesamten Unterricht für diese Klassen, also insgesamt 18 Stunden, in der Wochenmeldung unter B2 erfassen.
Es ist aber, sofern diese Vorgehensweise nicht zielführend erscheint, ebenso möglich, die Stunden wie folgt nach Schülerzahl aufzuteilen.
Variante B (Aufteilung der Lerngruppe):
Sie können den Unterricht von zwei Lerngruppen, also 12 Stunden, als Unterricht in besonderer Form (B2) und den Unterricht der zusammengelegten Lerngruppe, also die verbleibenden 6 Stunden als Maßnahme mit Lehrkraft bei veränderter Lerngruppe (M2) eintragen.
Im Rahmen der Detailerhebung werden die Stunden des Unterrichts in besonderer Form unter B2.4 (Informations- und Beratungsveranstaltungen) erfasst. Die Stunden des zusammengelegten Kurses werden mit dem Grund C.3 (Tätigkeiten im Rahmen des Unterrichts in besonderer Form) und der Maßnahme „Zusammenlegung von Lerngruppen“ erfasst.
Möglicherweise sind noch weitere Klassen oder Lerngruppen betroffen, weil beispielsweise die Schülerinnen und Schüler, die an der ESI-Maßnahme teilnehmen, von Lehrkräften begleitet werden, die regulär in anderen Klassen unterrichten würden. In diesem Fall müssten zusätzlich die für andere Lerngruppen getroffenen Maßnahmen mitberücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Referat 113 - Unterrichtsstatistik
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
E-Mail: untstat@msb.nrw.de
Referat 113 - Unterrichtsstatistik
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
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