Kooperationskurse / Kurse mit externen Schülerinnen und Schülern
Für die Erfassung von Kooperationskursen / von Kursen mit externen Schülerinnen und Schülern gilt: Die Kurse werden im Rahmen der Unterrichtsstatistik allein an der ausrichtenden Schule erfasst.
Dies gilt auch für Kurse, an denen ausschließlich externe Schülerinnen und Schüler teilnehmen, wie es z.B. bei Herkunftssprachlichem Unterricht (HSU) oder bei Grund- und Leistungskursen denkbar ist, die in der Jahrgangsstufe Q2 für Schülerinnen und Schüler von benachbarten (Bündelungs-)Gymnasien eingerichtet wurden. Die Eintragung dieser Kurse in der Wochen- und Detailmeldung unterscheidet sich grundsätzlich nicht von der Eintragung von Kursen, an denen auch Schülerinnen und Schüler der ausrichtenden Schule teilnehmen.
Hinweis zu Kursen mit ausschließlich externen Schülerinnen und Schülern für die Detailerhebung:
Sofern ein Kurs für ausschließlich externe Schülerinnen und Schüler einer Jahrgangsstufe zugeordnet wird, die an der ausrichtenden Schule derzeit nicht besetzt ist, so sind Entfall bzw. EVA im Bereich D der Detailerhebung dennoch für die unterrichtete Jahrgangsstufe einzutragen. Dies ist im Schuljahr 2025/2026 z.B. in der Jahrgangsstufe Q2 an Gymnasien, die keine Bündelungsgymnasien sind, möglich (s.o.). Im vorgenannten Beispiel soll die Verteilung des ersatzlosen Ausfalls bzw. von EVA bei der Q2 erfolgen, auch wenn diese Jahrgangsstufe in den Basisdaten nicht angegeben wurde. Ein Hinweis auf solche besonderen Konstellationen wird im Kommentarfeld bei Übergabe der Detailerhebung erbeten.
Kooperationskurse / Kurse mit externen Schülerinnen und Schülern
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Kooperationskurse / Kurse mit externen Schülerinnen und Schülern
Mit freundlichen Grüßen
Referat 113 - Unterrichtsstatistik
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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