Unterrichtsausfall durch mündliche Prüfungen in Sek II

Hier finden sich Beiträge zu allen Fragen rund um die Erfassung in UntStat - für Basisdaten, Wochenmeldung und Detailerhebung, z. B. Einordnung von Vertretungsmaßnahmen wie Doppelbesetzung/Mitbetreuung, Umgang mit Außenereignissen, Zuordnungsfragen insbes. bei der Detailerhebung etc.

Moderator: Fachabteilung

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klei
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Unterrichtsausfall durch mündliche Prüfungen in Sek II

Beitrag von klei »

In der Sek II werden in den Sprachen Klausuren zum Teil durch mündliche Prüfungen ersetzt. Die entsprechenen Prüfer sind dann häufig den ganzen Tag im Einsatz, so dass Unterrichtsausfall entsteht. Ist dieser Ausfall tatsächlich als solcher in der Wochenstatistik als EVA zu erfassen oder gleicht sich das wieder aus, da alle Schülerinnen und Schüler in den Sprachen mal mündliche Prüfungen haben?
In der Sek I wird der Unterricht vertreten. Ich vermute mal, dass dieser dann auch als Vertretung (M1) eingetragen wird.
Fachabteilung
Beiträge: 371
Registriert: Montag 11. September 2017, 11:27

Re: Unterrichtsausfall durch mündliche Prüfungen in Sek II

Beitrag von Fachabteilung »

Hallo klei,

die Beurteilung erfolgt jeweils aus Sicht der Lerngruppe. Wird in einer Lerngruppe eine Klausur geschrieben, oder eine mündliche Prüfung durchgeführt, so stellt dies für die Lerngruppe zunächst regulär erteilten Unterricht dar.
Sind aber andere Lerngruppen ebenfalls betroffen, weil diese keinen Unterricht erteilt bekommen, weil die für sie eingeplante Lehrkraft eine Klausur beaufsichtigt oder eine mündliche Prüfung abnimmt, so sind diese Abweichungen (Vertretung oder Ausfall) einzutragen.
(Hinweis: Im Rahmen der Detailerhebung wären diese unter dem Grund C19 "Durchführung von Prüfungen" zu erfassen)
Mit freundlichen Grüßen
Referat 113 - Unterrichtsstatistik

Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
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