Coronavirus: Erfassung von Ausfällen und Schulschließungen

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Fachabteilung
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Coronavirus: Erfassung von Ausfällen und Schulschließungen

Beitrag von Fachabteilung »

++++++++++++ UPDATE Do, 14.05.2020 ++++++++++++

Die Erhebung der Unterrichtsstatistik (Wochenmeldung und Detailerhebung) ist mit sofortiger Wirkung bis zum Ende des aktuellen Schuljahres 2019/20 ausgesetzt.
Sofern noch nicht geschehen, bitten wir jedoch darum, alle Meldungen bis zu den Osterferien einzureichen - auch für die Abschnitte, die von der Schulschließung aufgrund des Coronavirus betroffen sind.

Bitte beachten Sie die zugehörige Schulmail, siehe dazu auch den Forumsbeitrag viewtopic.php?f=2&t=299.


Der nachstehende Hinweis vom 21.04.2020 ist veraltet.
************* HINWEIS (Di, 21.04.2020) *************
Trotz der Schulschließungen aufgrund des Coronavirus wird sowohl die wöchentliche Erhebung der Unterrichtsstatistik wie auch die Detailerhebung fortgesetzt. Die nachstehenden Handreichungen haben daher auch nach den Osterferien weiterhin Bestand.
Erläuterungen zur Vorgehensweise bei der Erfassung an Schulen, die den Unterricht nach den Osterferien teilweise wieder aufnehmen, erhalten Sie in Kürze.


********** UPDATE (Fr, 20.03.2020) **********
Das Landeskabinett hat die Entscheidung getroffen, den Unterrichtsbetrieb an den Schulen in Nordrhein-Westfalen im ganzen Land ab einschließlich Montag, dem 16. März 2020, vorerst bis zum Ende der Osterferien am 19. April 2020 einzustellen.
Auch zuvor waren aufgrund des Coronavirus in einigen Kommunen die Schulen bereits ganz geschlossen oder einzelne Klassen/Lerngruppen bzw. Lehrkräfte unter Quarantäne gestellt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass trotz der Schulschließungen die Unterrichtsstatistik (Woche und Detail) weiterhin erhoben wird. Im Nachgang der Corona-Pandemie ist u. a. damit zu rechnen, dass die Auswirkungen auf verschiedenste Bereiche des öffentlichen Lebens analysiert werden. Dazu gehören auch die Auswirkungen auf das Bildungssystem.
Uns ist bewusst, dass Sie Ihr Möglichstes tun, die Schülerinnen und Schüler aller Schulstufen (von der Primarstufe bis zur Sek. II) mit Aufgaben zu versorgen. Alle Maßnahmen aufgrund der Schulschließungen sind jedoch „Maßnahmen ohne Lehrkraft“, die auch als solche erfasst werden müssen. Dabei kann „EVA“ jedoch nur in der Sekundarstufe II vermerkt werden.
Selbstverständlich werden die Besonderheiten aufgrund der Corona-Pandemie auch bei der Veröffentlichung und Interpretation der Daten für das laufende Schuljahr berücksichtigt werden.

Wir möchten kurz die Hintergründe dieser Erfassung erläutern:
  • Eine Erfassung von „EVA“ ist technisch in der Erhebungssoftware nur für die Sekundarstufe II vorgesehen. Dies ließe sich zwar ändern, würde aber zwingend ein Softwareupdate für alle Schulen erfordern. Dabei wären auch sehr stark kommunale oder private IT-Dienstleister involviert, um alle Schulen mit Updates zu versorgen oder ggf. Support zu leisten. In der aktuellen Situation möchten wir das vermeiden.
  • Für die Schulen würde die Differenzierung zwischen „EVA“ und „Ersatzlosem Ausfall“ zusätzlichen Aufwand bedeuten, da – um eine punktgenaue Abbildung zu erhalten – die Schulen jede Woche prüfen müssten, für welchen Unterricht Aufgaben vorliegen, sodass „EVA“ eingetragen werden kann, oder ob „ersatzloser Ausfall“ vorliegt. Diesen zusätzlichen wöchentlichen Aufwand möchten wir den Schulen ersparen, sodass die Erfassung von „ersatzlosem Ausfall“, verbunden mit einer die Gesamtsituation würdigenden Kommunikation, aus hiesiger Sicht die pragmatischere Lösung ist.
Zur Erfassung möchten wir Ihnen die nachstehenden Leitlinien an die Hand geben.

Für die Wochenmeldung:
  • Primarstufe / Sek. I: Ersatzloser Ausfall, d. h. Anzahl der zu erteilenden Stunden (Summe A) = Anzahl ersatzloser Ausfall
  • Sek. II: Ersatzloser Ausfall oder - falls erfolgt - EVA, d. h. Anzahl der zu erteilenden Stunden (Summe A) = Summe aus ersatzlosem Ausfall und EVA
  • Beim Unterricht einzelner Lehrkräfte bzw. Lerngruppen, der vor oder nach dem Ende der allgemeinen Schulschließungen aufgrund von Quarantäne-Maßnahmen nicht plangemäß erteilt wurde, erfassen Sie wie üblich die erfolgten Maßnahmen.
  • Da die Schulpflicht ab dem 16.03.2020 ausgesetzt worden ist, handelt es sich bei Angeboten zur Notbetreuung definitionsgemäß NICHT um "Unterricht" ("Unterricht" setzt eine Teilnahmeverpflichtung der Schüler/innen voraus). Daher werden Betreuungsangebote nicht in UntStat erfasst - der Unterricht gilt als ersatzlos ausgefallen (ggf. EVA in Sek. II).

Für die Detailerhebung, insbesondere ab dem 13. Erhebungsabschnitt:
  • Alle Planabweichungen, die auf das Coronavirus zurückzuführen sind, werden unter dem Grund: C20. Gefahrenvermeidung / Außenereignisse erfasst.
  • Primarstufe / Sek. I: Ersatzloser Ausfall, d. h. Anzahl der zu erteilenden Stunden (Summe A) = Anzahl ersatzloser Ausfall
  • Sek. II: Ersatzloser Ausfall oder - falls erfolgt - EVA, d. h. Anzahl der zu erteilenden Stunden (Summe A) = Summe aus ersatzlosem Ausfall und EVA
  • Bitte entnehmen Sie die Angaben für den Bereich D (Zuordnung zu den Fächergruppen und Jahrgangsstufen) Ihrer Unterrichtsverteilung (UVD).
  • Beim Unterricht einzelner Lehrkräfte bzw. Lerngruppen, der vor oder nach dem Ende der allgemeinen Schulschließungen aufgrund von Quarantäne-Maßnahmen nicht plangemäß erteilt wurde, erfassen Sie wie üblich die erfolgten Maßnahmen, ebenfalls mit Grund C20.
  • Da die Schulpflicht ab dem 16.03.2020 ausgesetzt worden ist, handelt es sich bei Angeboten zur Notbetreuung definitionsgemäß NICHT um "Unterricht" ("Unterricht" setzt eine Teilnahmeverpflichtung der Schüler/innen voraus). Daher werden Betreuungsangebote nicht in UntStat erfasst - der Unterricht gilt als ersatzlos ausgefallen (ggf. EVA in Sek. II).
Mit freundlichen Grüßen
Referat 114 - Unterrichtsstatistik

Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf

E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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