Zeugniskonferenzen
Wochenmeldung
Sofern durch (Zeugnis-)Konferenzen für die Schülerinnen und Schüler ein "Studientag" angesetzt wird oder Unterricht gekürzt wird, sind die betroffenen Stunden im Bereich der Sek. I als "ersatzloser Ausfall" anzugeben.
Falls die Schülerinnen und Schüler der Sek. II für die betroffenen Stunden Aufgaben mit dem Ziel des "eigenverantwortliches Arbeiten" ("EVA") erhalten, sind die Stunden unter "EVA" zu erfassen. Ansonsten sind auch die Stunden der Sek. II als "ersatzloser Ausfall" anzugeben.
Detailmeldung
Die betroffenen Stunden werden bei der Detailerhebung im Bereich C ("Vertretung und Unterrichtsausfall nach Gründen") dem Grund C.5 ("anderweitige dienstliche / schulorganisatorische Aufgaben (z.B. Konferenzen etc.)") zugeordnet. Wie im Fall der Wochenmeldung werden die Stunden der Sek. I als "ersatzloser Ausfall" gezählt. Die Stunden der Sek II werden - ebenso wie im Fall der Wochenmeldung - entweder unter "ersatzloser Ausfall" oder unter "EVA" eingetragen.
Ausgabe der Zeugnisse
An den meisten Schulen ist es Praxis, dass die Zeugnisse vor dem regulären Unterrichtsende laut Plan ausgegeben werden und der Unterricht damit endet. Diese Vorgehensweise entspricht der Erlasslage. Dennoch sind die Stunden, die am Tag der Zeugnisausgabe nicht erteilt werden, in der Unterrichtsstatistik als „ersatzloser Unterrichtsausfall“ zu erfassen (im Fall der Detailerhebung im Bereich C.9 „Schuljahresbeginn, Zeugnisausgabe, regionales Brauchtum etc.“).
Konferenzen und Ausgabe der Zeugnisse
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Konferenzen und Ausgabe der Zeugnisse
Mit freundlichen Grüßen
Referat 113 - Unterrichtsstatistik
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
E-Mail: untstat@msb.nrw.de
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