neuer Stundenplan aufgrund längerer Krankheit bzw. Mutterschutz/Elternzeit

Hier finden sich Beiträge zu allen Fragen rund um die Erfassung in UntStat - für Basisdaten, Wochenmeldung und Detailerhebung, z. B. Einordnung von Vertretungsmaßnahmen wie Doppelbesetzung/Mitbetreuung, Umgang mit Außenereignissen, Zuordnungsfragen insbes. bei der Detailerhebung etc.

Moderator: Fachabteilung

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Sauerwald
Beiträge: 2
Registriert: Freitag 21. September 2018, 08:00

neuer Stundenplan aufgrund längerer Krankheit bzw. Mutterschutz/Elternzeit

Beitrag von Sauerwald »

Ausgangssituation:
Aufgrund der langfristigen Erkrankung einer zu uns abgeordneten Lehrkraft haben wir die UV und den Stundenplan geändert. Bis zur Rückkehr der besagten Lehrkraft sollen die neue UV und der neue Stundenplan gelten. Die erkrankte Lehrkraft unterrichtet insgesamt 6 Stunden an unserer Schule. Der Ausfall der Lehrkraft muss schulintern kompensiert werden.

Situation mit neuer UV und neuem Stundenplan:
a) Die 6 Unterrichtsstunden werden durch andere Fachlehrkräfte übernommen.
b) Die hierfür benötigten Stunden erhalte ich durch das Auflösen von Doppelbesetzungen (statt Doppelbesetzung jetzt Unterricht bei einer Fachlehrkraft) und Umbesetzungen von Fördergruppen (z.B. Fördergruppe mit Fachlehrkraft A statt Fachlehrkraft B).
c) In zwei Klassen ist ein Unterrichtsfach jetzt nur noch einstündig statt zweistündig.

Statistische Erfassung:
1. Die unter a) aufgeführten Unterrichtsstunden gelten als regulär erteilter Unterricht.
2. Die unter b) aufgeführten Stunden gelten ebenfalls als regulär erteilter Unterricht, da alle Stunden mit Fachlehrkräften besetzt sind.
3. Die beiden Stunden unter c) sind ersatzloser Ausfall, da die neue UV nur temporär bis zur Rückkehr der erkrankten Lehrkraft gültig ist.
Frage:
Soll die statistische Erfassung wie beschrieben erfolgen?

Zweite Situation:
In einigen Wochen wiederholt sich mein Problem, da eine Kollegin in Mutterschutz und anschließend in Elternzeit geht. Auch hier müssen wir das Problem schulintern lösen, was wir mit der ursprünglichen UV und der geänderten UV aus der obigen Situation bereits vorbereitet haben. Die Kollegin unterrichtet einen WP-Kurs und ist ansonsten nur als Doppelbesetzung eingesetzt.
Der WP-Kurs wird dann mit einem parallelen WP-Kurs (gleiches Fach, gleicher Jahrgang) zusammengelegt und die Doppelbesetzungen fallen entsprechend weg. Da es sich um eine dauerhafte Änderung der UV handelt, würde ich das für die Statistik so erfassen:
1. Die zusammengelegten WP-Kurse und die Stunden mit der weggefallenen Doppelbesetzung gelten als regulär erteilter Unterricht.
2. Die Summe des zu erteilenden Unterrichts reduziert sich durch den Wegfall des einen WP-Kurses dauerhaft um 3 Stunden.
Frage:
Ist diese Form der statistischen Erfassung korrekt?

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Sauerwald
Fachabteilung
Beiträge: 371
Registriert: Montag 11. September 2017, 11:27

Re: neuer Stundenplan aufgrund längerer Krankheit bzw. Mutterschutz/Elternzeit

Beitrag von Fachabteilung »

Hallo Herr Sauerwald,

vielen Dank für Ihre detaillierte Frage. Die zentrale Fragestellung in beiden Situationen ist, ob mit Anpassung des Stundenplans ein neuer regulärer Stundenplan in Kraft getreten ist, oder ob es sich um einen provisorischen Stundenplan handelt. Da diese Fragestellung recht komplex ist, haben wir dazu einen eigenen Beitrag ins Forum eingestellt: viewtopic.php?f=13&t=124

Die erste von Ihnen geschilderte Situation legt die Einführung eines provisorischen Stundenplans nahe. In diesem Fall wäre wie folgt zu verfahren:
  1. die 6 Unterrichtsstunden sind Vertretungsstunden, da im eigentlichen Stundenplan der Lerngruppe eine andere Lehrkraft zugeteilt ist.
  2. Die Auflösungen der Stunden im Teamteaching ist als Auflösung von Doppelbesetzungen und die Umbesetzung der Fördergruppen als Vertretungsunterricht (für die Detailerhebung: jeweils Grund C4: „anderweitige schülerbezogene Aufgaben (z.B. Erteilung von
    Vertretungsunterricht, etc.“
    ) einzutragen.
  3. Die Kürzungen sind als ersatzloser Ausfall zu werten.
Die zweite von Ihnen geschilderte Fallgestaltung lässt auf die Einführung eines neuen regulären Stundenplans schließen.
Hier müsste die Summe des nach Plan zu erteilenden Unterrichts (Summe A) anhand des neuen Stundenplans ermittelt werden. Sofern es von diesem neuen Stundenplan keine ad-hoc Abweichungen gibt, wären keine Vertretungen oder Ausfälle zu dokumentieren.
Mit freundlichen Grüßen
Referat 113 - Unterrichtsstatistik

Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
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