Mahnbriefe drucken (Tutorial): Unterschied zwischen den Versionen

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Im '''ersten Halbjahr''' wird über den Gruppenprozess auf alle Fächer gefiltert, die ein Mahnhäkchen gesetzt haben. Dabei bleibt das Mahndatum unberücksichtigt.
Im '''ersten Halbjahr''' wird über den Gruppenprozess auf alle Fächer gefiltert, die ein Mahnhäkchen gesetzt haben. Dabei bleibt das Mahndatum unberücksichtigt.


Im '''zweiten Halbjahr''' werden Schüler gefiltert, die neu gemahnt werden müssen. Die Auswahl greift somit die Fächer auf, die Mahnhäkchen haben, die im ''zweiten Halbjahr neu'' sind. Hierbei werden Mahnungen aus dem ersten Halbjahr ignoriert, die mit einem Mahndatum versehen sind, das heißt, schon gemahnt wurden. Ob im zweiten Halbjahr schon ein Mahndatum gesetzt wurde, ist bei der Filterung unerheblich.
Beim '''Versetzungsprozess''' vom ersten in das zweite Halbjahr werden die vorhandenen Halbjahresnoten der übertragenen Fächer auf Defizite ausgewertet. Diese defizitären Fächer gelten als bereits über das Zeugnis gemahnte Fächer für das zweite Halbjahr. Dementsprechend erhalten diese Fächer automatisch ein Mahnhäkchen mit Zeugnisdatum als Mahndatum.


Liegen im ersten Halbjahr Mahnungen vor, die nun nicht mehr neu angemahnt werden, wird im Serienbrief beim Hinweis auf Minderleistungen automatisch das Wort "auch" eingefügt, um darauf hinzuweisen, dass schon im ersten Halbjahr mit dem Zeugnis gemahnte Minderleistungen vorlagen. Die Fächer aus dem ersten Halbjahr werden aber nicht erneut aufgelistet.
Sollten die Fächer beim Versetzungsprozess nicht übertragen worden sein, weil z.B. über die Stundentafel alle Fächer neu ausgerollt werden, so muss die Auswertung der Zeugnisnoten des ersten Halbjahres über den Gruppenprozess ''Noten/Zeugnisvorbereitungen ➜ Mahnungen automatisch setzen'' manuell angestoßen werden.
 
Im '''zweiten Halbjahr''' werden Schüler gefiltert, die neu gemahnt werden müssen. Die Auswahl greift somit die Fächer auf, die Mahnhäkchen haben, die im ''zweiten Halbjahr neu hinzugekommen'' sind. Hierbei werden Mahnungen aus dem ersten Halbjahr ignoriert, die mit einem Mahndatum versehen sind, das heißt, schon über das Halbjahreszeugnis gemahnt wurden. Ob im zweiten Halbjahr bei den neu hinzugekommenen Fächern schon ein Mahndatum gesetzt wurde, ist bei der Filterung unerheblich.
 
Liegen aus dem ersten Halbjahr Mahnungen vor, die nun nicht mehr neu angemahnt werden, wird im Serienbrief beim Hinweis auf Minderleistungen automatisch das Wort "auch" eingefügt, um darauf hinzuweisen, dass schon im ersten Halbjahr mit dem Zeugnis gemahnte Minderleistungen vorlagen. Die Fächer aus dem ersten Halbjahr werden aber nicht erneut aufgelistet.


Zusammen mit der Filterung, die auf den Druck der Mahnungen abzielt, wird noch vor dem eigentlichen Druck das '''Mahndatum''' gesetzt. Hierbei setzt SchILD-NRW nur das Mahndatum für Mahnungen, die noch keines haben. Bei Bedarf lässt sich das Setzen des Mahndatums unterbinden.
Zusammen mit der Filterung, die auf den Druck der Mahnungen abzielt, wird noch vor dem eigentlichen Druck das '''Mahndatum''' gesetzt. Hierbei setzt SchILD-NRW nur das Mahndatum für Mahnungen, die noch keines haben. Bei Bedarf lässt sich das Setzen des Mahndatums unterbinden.

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