Datenschutzhinweise (Verwaltung Hilfe): Unterschied zwischen den Versionen

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Astrid Schulte
[[Datei:SchILD_Datenschutzhinweis.png|thumb|Beim Systemstart wird der Datenschutzhinweis angezeigt (Stand: Mai 2023).]]
Bei jedem Systemstart wird der Datenschutzhinweis angezeigt. Die Kenntnisnahme ist mit '''OK''' zu bestätigen.


[[Kategorie: UNFERTIG]]
Ein Klick auf '''Abbrechen''' führt zum Programmende.
 
Die automatische Verarbeitung von personenbezogenen Daten unterliegt konkreten Bestimmungen, die in NRW in den Verordnungen zur Verarbeitung elektronischer Daten beschrieben sind.
 
Dabei legt die ''VO-DV-I'' fest, welche ''Schülerdaten'' verwaltet werden dürfen und wie diese Verwaltung auszusehen hat.
 
Die Speicherung der ''Lehrerdaten'' wird von der ''VO-DV-II'' geregelt.
 
Bitte informieren Sie sich über die Art und Anzahl der Daten, die verwaltet werden dürfen, und halten Sie auch deren Löschungsfristen ein. Beachten Sie dabei bitte auch die Anbietungspflicht an die zuständigen Archive nach § 4 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 10 Abs. 5 ArchivG NRW.
 
* Downloadlink zur VO-DV-I: https://www.schulministerium.nrw/Recht/Schulrecht/Verordnungen/VO-DV_I.pdf
* Einen Link zur VO-DV-II: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000663
 
Die Datenschutzbeauftragen der Schulen, das können auch kommunal bestellte Personen sein, sind in der Regel mit der Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses für die verwendete Software beauftragt.
 
Ein Musterverfahrensverzeichnis für Schild-NRW stellen steht über die Medienberatung zur Verfügung: https://www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/Medienberatung/Datensicherheit-und-Datenschutz/Praxishilfen-Datenschutz/Verarbeitungsuebersicht-Schule/
 
[[Kategorie: SchILD-NRW]]

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