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{{Achtung|Vor dieser Aktion sollte unbedingt eine Datensicherung erfolgen.}} | |||
[[Datei:SchILD_Verwaltung_Werkzeuge_Aufräumen.png|thumb|Löschen von Daten in Lernabschnitten per ''Aufräumen''.]] | |||
Nach dem Aufruf von ''Verwaltung ➜ Werkzeuge'' ➜ '''Aufräumen''' kann man das '''Schuljahr, in dem aufgeräumt werden soll''' auswählen. | |||
Nach Anklicken des Schalters "'''Jetzt aufräumen'''" gibt es eine Warnmeldung: | |||
:''"Es werden sämtliche Daten von Schülern mit Status „Abgänger“, „Abschluss“ oder „Gelöscht“ im Schuljahr … gelöscht … Wollen Sie das wirklich tun?".'' | |||
Bei '''Ja''' werden diese Daten unwiderruflich (ohne Log-Dateien) aus der Datenbank entfernt. | |||
Somit entfallen auch die Verknüpfungen der Lehrkräfte mit Klassen und Unterricht für den ausgewählten Zeitraum, so dass dann auch die ausgeschiedenen Lehrkräfte für diese Schuljahre gelöscht werden können. | |||
{{Achtung|'''Damit wiederum können keine Leistungsdaten mehr abgerufen werden!'''<br><br> | |||
Vor einer solchen Aufräum(en)-Aktion sollte man also abwägen, ob und wie weit man Schuljahre mit den Daten löscht.}} | |||
{{Hinweis|Die heutige Festplattenkapazität jedenfalls zwingt nicht zum Löschen. Ob das Löschen von wenigen Lehrern die Nachteile von "Aufräumen" aufwiegt?? Es wird vor unüberlegtem und voreiligem "Aufräumen" gewarnt - also nicht nach dem Motto "Alles muss raus" handeln. Besser wäre es, bei den betreffenden Lehrkräften in Spalte ''Sichtbar'' ein "–" zu setzen.}} | |||
{{Tipp|Nutzen Sie zur Datenpflege bitte die am Rechtsrahmen ausgerichtete automatische ''Prüfungen von Löschfristen'', die Sie bei der Wahrung des Datenschutzes unterstützt.}} | |||
[[Kategorie: SchILD-NRW]] [[Kategorie: Administration]] |