DSGVO-Einwilligungen (Schulbezogene Kataloge)

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Sebastian Schrauf

DSGVO-Einwilligungen dienen dazu, Einwilligungen gemäß der Datenschutzgrundverordnung in die Verarbeitung personenbezogener Daten zu verwalten, die für Schülerinnen und Schüler oder für Lehrkräfte erteilt wurden. Darunter fallen zusätzliche Verwendungen personenbezogener Daten, die über die Daten hinausgehen, die in der DSGVO und damit auch der VO-DV I und II geregelt sind oder dort als freiwillige Angaben gekennzeichnet sind.

Beispiele sind die Verwendung des Fotos der Schülerinnen und Schüler oder die Verabeitung personenbezogener Daten in Lernmangementsystemen.

Anlegen neuer Einwilligungen

Verwaltung der DSGVO-Einwilligungen unter Kataloge ➜ DSGVO-Einwilligungen.

Durch Klick auf das "+" kann eine neue Einwilligung angelegt werden. In der Spalte "Bezeichnung" kann die entsprechende Bezeichnung eingetragen werden. In der Spalte "Schlüssel" kann eine Kurzbezeichnung für mehrer Einwilligungen augewählt werden. Die Spalte "Personenart" dient dazu, diejenige Gruppe (Schülerinnen und Schüler oder Lehrerinnen und Lehrer) auzuwählen, die die angelegte Einwilligungsart betreffen soll.

Die Einträge in der Spalte "Sortierung" sollte nicht manuell verändert werden, da es sonst zu ungewünschten bzw. unerwarteten Sortierungen kommt.

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Hinweis

Bei Anlage einer neuen Einwilligungsart wird diese unmittelbar für alle Schülerinnen und Schüler im Reiter "Einwilligungen" angelegt. Dieser Prozess kann einige Zeit dauern.

Sortierung der DSGVO-Einwilligungen

Bei Verwendung der Sortierung "Bezeichnung" sortiert das Programm alphabetisch, wobei alle Großbuchstaben vor den Kleinbuchstaben einsortiert werden. In dieser Reihenfolge werden die Einwilligungen auch in den entsprechenden Auwahlfeldern im Programm sortiert.

Individuelle Sortierung der Teilleistungsarten.

Ist eine individuelle Sortierung gewünscht, so kann dies eingestellt werden. Die Pfeile am linken Rand werden damit aktiviert und erlauben eine individuelle Reihenfolge. Im Beispiel dargestellt ist die Verschiebung der neu angelegten Teilleistungsart "Verwendung Namen Presse".