DSGVO-Einwilligungen (Schulbezogene Kataloge)
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Sebastian Schrauf
DSGVO-Einwilligungen dienen dazu, Einwilligungen gemäß der Datenschutzgrundverordnung in die Verarbeitung personenbezogener Daten zu verwalten, die für Schülerinnen und Schüler oder für Lehrkräfte erteilt wurden. Darunter fallen zusätzliche Verwendungen personenbezogener Daten, die über die Daten hinausgehen, die in der VO-DV I und II geregelt sind oder dort als freiwillige Angaben gekennzeichnet sind.
Beispiele sind die Verwendung des Fotos der Schülerinnen und Schüler oder die Verabeitung personenbezogener Daten in Lernmangementsystemen.
Verwaltung von Floskeln