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Bitte informieren Sie sich über die Art und Anzahl der Daten, die verwaltet werden dürfen, und halten Sie auch deren Löschungsfristen ein. Beachten Sie dabei bitte auch die Anbietungspflicht an die zuständigen Archive nach § 4 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 10 Abs. 5 ArchivG NRW. | Bitte informieren Sie sich über die Art und Anzahl der Daten, die verwaltet werden dürfen, und halten Sie auch deren Löschungsfristen ein. Beachten Sie dabei bitte auch die Anbietungspflicht an die zuständigen Archive nach § 4 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 10 Abs. 5 ArchivG NRW. | ||
Die Datenschutzbeauftragen der Schulen, das können auch kommunal bestellte Personen sein, sind in der Regel mit der Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses für die verwendete Software beauftragt. | |||
[[Datei:SchILD_Datenschutz_LinksDatenschutzkonzept.png|thumb|Informationen zum Datenschutz auf der Seite des MSB. Stand Mai 2023.]] | [[Datei:SchILD_Datenschutz_LinksDatenschutzkonzept.png|thumb|Informationen zum Datenschutz auf der Seite des MSB. Stand Mai 2023.]] |