Einwilligung (Schüler): Unterschied zwischen den Versionen

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Sebastian Schrauf
In diesem Reiter können für die ausgewählte Schülerin bzw. den ausgewählten Schüler die Einwilligungen sowohl in die Nutzung personenbezogener Daten gemäß DSGVO als auch zur Nutzung von Lernplattformen verwaltet werden.
In diesem Reiter können für die ausgewählte Schülerin bzw. den ausgewählten Schüler die Einwilligungen sowohl in die Nutzung personenbezogener Daten gemäß DSGVO als auch zur Nutzung von Lernplattformen verwaltet werden.



Version vom 6. April 2023, 19:44 Uhr

In diesem Reiter können für die ausgewählte Schülerin bzw. den ausgewählten Schüler die Einwilligungen sowohl in die Nutzung personenbezogener Daten gemäß DSGVO als auch zur Nutzung von Lernplattformen verwaltet werden.

Beide Arten von Einwilligungen werden unter den (schulbezogenen) Katalogen verwaltet. Erst danach können sie hier für die ausgewählten Schülerinnen und Schülern bearbeitet werden.

Individuelle Schülerinnen und Schüler

DSGVO-Einwilligungen

Bearbeitung der Einwilligung für einzelne Schülerinnen und Schüler unter Schüler ➜ Einwilligung.

Für die in den Katalogen angelegten DSGVO-Einwilligungen kann hier durch Setzen eines Hakens angewählt werden, ob das entsprechende Kriterium bereits abgefragt wurde. Die Nutzung dieses Hakens ist insbesondere für neue Schülerinnen und Schüler sinnvoll, da so fehlende Abfragen schnell gefunden werden können.

Liegt eine Zustimmung vor, so kann dort der Haken gesetzt werden.

Lernplattformen

Ebenso wie für die DSGVO-Einwilligungen kann auch für die von der Schule verwendeten Lernplattformen die individuelle Einwilligung verwaltet werden. Zusätzlich lassen sich (in Zukunft) Benutzernamen und Initialpasswörter direkt in SchILD generieren und für einen Export zu der jeweiligen Lernplattform nutzen.

Gruppenprozesse

Bearbeitung der Einwilligung für Schülerinnen und Schüler per Gruppenprozess.

Für ganze Klassen, Jahrgänge oder andere Gruppen von Schülerinnen und Schülern können die Einwilligungn auch per Gruppenprozess setzen. Zustäzlich zur Auswahl, ob die Abfrage oder Einwilligung bejaht oder verneint wird, kann hier auch keine Änderung der bestehenden Daten erfolgen, wie das Beispiel zeigt. So kann auch nur eine der beiden Möglichkeiten, Abfrage oder Einwilligung, per Gruppenprozess geändert werden.