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Mahnungen auf 6
Verfasst: Montag 8. Juli 2019, 13:21
von Barbara Pohl
Liebes Forum!
In unserer Zeugniskonferenz wurde ein Problem deutlich, was ich gerne gelöst sehen möchte.
Es gab mehrere Schülerinnen und Schüler, die beispielsweise auf dem Halbjahreszeugnis eine mangelhafte Leistung hatten und die auf ungenügend abgerutscht waren. Da wir aber, trotz extra Markierung, keine Mahnung auf 6 auf den generierten Mahnbriefen stehen hatten, konnten wir diese Noten jetzt nicht als 6 in der Versetzungsberechnung wirksam machen. Wie kann ich dieses Problem für nächstes Schuljahr lösen?
Vielen Dank
Barbara Pohl
Re: Mahnungen auf 6
Verfasst: Montag 8. Juli 2019, 13:37
von W.Maßmann
Hallo Frau Pohl,
Da wir aber, trotz extra Markierung, keine Mahnung auf 6 auf den generierten Mahnbriefen stehen hatten...
Hatten Sie dazu im Fach auch jeweils die Note
6 eingetragen?
Re: Mahnungen auf 6
Verfasst: Montag 8. Juli 2019, 13:39
von Jochen Torspecken
Wenn eine 5 auf dem Halbjahreszeugnis war, wird das Fach vom Programm als gewarnt gekennzeichnet. Wenn Sie auf 6 mahnen möchten, erfordert das Handarbeit:
1.) Die 6 im Notenfeld eintragen (ggf. über Notenmodul oder SchILDweb).
2.) Mahnungshaken bei Fach im Akt. Halbj. entfernen.
3.) In einer andere Fachzeile klicken.
4.) Mahnungshaken beim 6er Fach wieder setzen (ist dann rot).
Re: Mahnungen auf 6
Verfasst: Montag 8. Juli 2019, 13:42
von Raffenberg
Ich habe bezüglich des Themas in den letzten Wochen Kontakt mit der Rechtsabteilung des MSB aufgenommen. Hierbei wurde explizit darauf hingewiesen, dass eine Mahnung auf 6 nicht notwendig und vorgesehen ist. Durch das Defizit im Halbjahreszeugnis ist keine weitere Mahnung im Fach notwendig und vorgesehen. Die Vorlage der APO-SI soll diesbezüglich auch nicht abgeändert werden und soll lediglich in der abgedruckten Art verwendet werden. Eine Beratung reicht in diesem Fall völlig aus.
Re: Mahnungen auf 6
Verfasst: Montag 8. Juli 2019, 14:27
von JensSpeh
Das sehe ich etwas kritisch.
Sicherlich, Mahnung im Halbjahr gut und schön. Aber eine 6 oder eine 5 in einem Hauptfach ist schon ein Unterschied. Außerdem bietet das Formular die Möglichkeit der Unterscheidung. Die wäre dann ja unnötig.
Konsequenz für mich: wie oben geschildert der manuelle Eingriff, und weiterhin auch auf 6 mahnen.
Weiterhin vermute ich mal (weil ich es noch nicht hatte): ein Fach mit 6 dürfte bei einer Nachprüfungsmöglichkeit wahrscheinlich ausscheiden...
Re: Mahnungen auf 6
Verfasst: Dienstag 9. Juli 2019, 14:37
von Pfotenhauer
Hallo.
JensSpeh hat geschrieben: Montag 8. Juli 2019, 14:27
Außerdem bietet das Formular die Möglichkeit der Unterscheidung. Die wäre dann ja unnötig.
Ich denke, dass das mal als Feature von Herrn Drewes aufgenommen wurde. Aus Sicht des MSB ist das aber tatsächlich unnötig.
Re: Mahnungen auf 6
Verfasst: Dienstag 9. Juli 2019, 14:45
von Raffenberg
JensSpeh hat geschrieben: Montag 8. Juli 2019, 14:27
Weiterhin vermute ich mal (weil ich es noch nicht hatte): ein Fach mit 6 dürfte bei einer Nachprüfungsmöglichkeit wahrscheinlich ausscheiden...
Ja: APO-S I § 23(1)
Re: Mahnungen auf 6
Verfasst: Dienstag 9. Juli 2019, 16:04
von JensSpeh
Umso mehr halte ich eine Mahnung auf 6 für sinnvoll, auch wenn das unnötig sein sollte. Irgendwie scheint mir da die Linie des MSB nicht so sinnvoll.
Re: Mahnungen auf 6
Verfasst: Dienstag 9. Juli 2019, 16:17
von M. Plümper
In der APO-S I gibt es nur "nicht ausreichende Leistungen" bzgl. der Monita. Da wird nicht zwischen 5 und 6 unterschieden. Daher ist eine Verschlechterung von 5 auf 6 auch voll versetzungswirksam und muss als solche bei der Versetzungsentscheidung als 6 berücksichtigt werden.
Re: Mahnungen auf 6
Verfasst: Dienstag 9. Juli 2019, 18:20
von JensSpeh
Aber in der Versetzungsberechnung wird bei einem Hauptfach sehr wohl zwischen 5 und 6 unterschieden. Allein schon aus diesem Grund sollte es eine Unterscheidung in der Mahnung zwischen den beiden Noten geben.