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Bemerkung auf Bewerbungs"zeugnis"
Verfasst: Mittwoch 23. September 2026, 10:08
von L. Westermann
Guten Tag,
ein Schüler unserer Q2 beklagt sich über eine Bemerkung über verbesserungswürdiges Pünktlichkeitsverhalten auf seiner Laufbahnbescheinigung zur Vorlage bei Bewerbungen.
Ich bin der Meinung, die Bemerkung ist in Ordnung, da von der Notenkonferenz beschlossen, und weil die Bescheinigung ja kein Abschlusszeugnis darstellt.
Gibt es hinsichtlich dieser Auffassung Bedenken?
Re: Bemerkung auf Bewerbungs"zeugnis"
Verfasst: Mittwoch 23. September 2026, 11:52
von Jochen Torspecken
Negative Bemerkungen sollte man grundsätzlich auf allen Zeugnissen und Bescheinigungen vermeiden. (Rechtliche Grundlage habe ich nicht.)
Re: Bemerkung auf Bewerbungs"zeugnis"
Verfasst: Mittwoch 23. September 2026, 13:27
von 011marTusch
Hallo,
mir ist nicht ganz klar, warum ein spezielles Zeugnis gefertigt werden soll. M.W. sind, so lange es noch kein Abschlusszeugnis gibt, die letzten beiden Zeugnisse bei Bewerbungen von Interesse.
Im späteren Leben sind versteckte negative Bemerkungen in beruflichen Zeugnissen nicht gestattet (§ 109 GewO).
Re: Bemerkung auf Bewerbungs"zeugnis"
Verfasst: Mittwoch 23. September 2026, 13:45
von JensSpeh
011marTusch hat geschrieben: Mittwoch 23. September 2026, 13:27
Im späteren Leben sind versteckte negative Bemerkungen in beruflichen Zeugnissen nicht gestattet (§ 109 GewO).
Und doch haben die HR-Menschen Mittel und Wege gefunden, so was zu verstecken.
Bsp:
Das Verhältnis zu den Kollegen war stets einwandfrei.
Klingt sehr gut, ist auch sehr gut, aber die Vorgesetzten fehlen...
Re: Bemerkung auf Bewerbungs"zeugnis"
Verfasst: Mittwoch 23. September 2026, 14:48
von GE Schwerte
011marTusch hat geschrieben: Mittwoch 23. September 2026, 13:27mir ist nicht ganz klar, warum ein spezielles Zeugnis gefertigt werden soll.
Weil es in der APO-GOSt §18 steht, bzw. in §18.2.3. VVzAPO-GOSt. Dafür gibt es dort extra die "
Anlage 7".
Man traut einem Arbeitgeber nicht zu, das Punktesystem der gym. Oberstufe zu verstehen und so
werden dort 5 Punkte in das Wort "ausreichend" übersetzt.
Das versteht der Arbeitgeber.
Re: Bemerkung auf Bewerbungs"zeugnis"
Verfasst: Donnerstag 24. September 2026, 22:37
von 011marTusch
GE Schwerte hat geschrieben: Mittwoch 23. September 2026, 14:48Weil es in der APO-GOSt §18 steht, bzw. in §18.2.3. VVzAPO-GOSt. Dafür gibt es dort extra die "
Anlage 7".
Hallo,
an anderer Stelle (Schülerausweis) wird darüber sinniert, ob man dem amtlichen Formular nicht noch ein paar Merkmale hinzufügen könnte.
In diesem Fall gibt es einen Vordruck vom Gesetzgeber, welcher alle Möglichkeiten eröffnet. Man kann, darf und soll zum Arbeits und Sozialverhalten die Beschlüsse der Konferenz eintragen.
Angaben zum Arbeits- und Sozialverhalten1
1) nach Entscheidung der Versetzungs-/Jahrgangsstufenkonferenz
Beim Feld
Bemerkungen herrscht wohl das Ermessen der/des Unterzeichnenden.