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Stundenbruchteile im Minutenmodell und Runden

Verfasst: Dienstag 22. September 2026, 15:35
von Frodermann
Stundenbruchteiliges Pflichtstundensoll (z.B. 25,5 Stunden, 27,5 Stunden)
Nach § 2 Abs. 1 der VO zu § 93 Abs. 2 SchulG ist die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden bei Stundenbruchteilen innerhalb eines Zeitraums von drei Schuljahren jeweils für drei Schulhalbjahre auf die volle Stundenzahl aufzurunden und für drei Schulhalbjahre auf die volle Stundenzahl abzurunden. Im Feld „Pflichtstundensoll“ ist nach wie vor die anteilige Pflichtstundenzahl einzutragen. Eine Aufrundung ist in Spalte „Mehrleistung“ mit Schlüssel 150 und eine Abrundung in Spalte „Minderleistung“ mit Schlüssel 350 einzutragen.
Wie lese ich das konkret? Hat jemand zu aktuellen Statistik 1145 oder 1140 (IST) statt 1147,5 (SOLL) Einheiten (also 45 * 25,5) im Minutenmodell (und in den letzten oder kommenden Halbjahren vielleicht auch oder vielleicht nicht), wird was genau in ASDPC eingetragen?

Re: Stundenbruchteile im Minutenmodell und Runden

Verfasst: Mittwoch 23. September 2026, 12:01
von IT.NRW Aufbereitung
Hallo,

die Aussage unserer Schlüsselverzeichnisse bedeutet folgendes:
Liegt das wöchentliche Pflichtstundensoll z.B. bei 25,5 dann wird dieser Wert ins Pflichtstundensoll eingetragen. Da keine halben Stunden unterrichtet werden können, soll dieser Wert in drei Halbjahren über die Mehrleistung 150 auf 26 Stunden aufgerundet und in drei Halbjahren mit den Minderleistung 350 auf 25 Stunden abgerundet werden.

Gleiches betrifft analog dazu das Minuten-Modell.